Donnerstag, 18. April 2024
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Drittes Geschlecht: Kritik an Entwurf der deutschen Regierung

Ist die Minimalvariante des Innenministeriums sogar verfassungswidrig?

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In Deutschland hat das Bundeskabinett am Mittwoch die dritte Geschlechtsoption auf amtlichen Dokumenten auf den Weg gebracht – in einer Minimallösung. Dafür gibt es nicht nur von der LGBT-Community jede Menge Kritik.

Das CSU-geführte Innenministerium hat sich für eine Minimalvariante entschieden

Mit dem Gesetzesentwurf zum Intersexuellenrecht reagiert die Regierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat im November letzten Jahres das Grundrecht, als Mitglied eines dritten Geschlechts anerkannt zu werden, bestätigt und die Regierung beauftragt, die Gesetze bis zum Ende dieses Jahres dementsprechend anzupassen.

Das macht die Bundesregierung jetzt – mit dem geringstmöglichen Aufwand. Der Entwurf sieht vor, im Personenstandsgesetz künftig neben „männlich“, „weiblich“ und einer freigelassenen Geschlechtseintragung lediglich auch den Eintrag „divers“ zu ermöglichen. Damit entsprechen die Pläne den zuvor öffentlich gewordenen Informationen.

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Diese Möglichkeiten sollen erstmals auch Jugendlichen ab 14 Jahren und in Einzelfällen auch Kindern offen stehen. Für Minderjährige ist allerdings ein ärztliches Attest notwendig, was Intersexuellen-Aktivisten und die Opposition kritisieren.

Für den Lesben- und Schwulenverband ist die geplante Lösung verfassungswidrig

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hält den Kabinettsbeschluss sogar für verfassungswidrig, weil nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als „divers“ offensteht.  Dieser soll ausschließlich für Menschen mit sogenannten „Variationen der Geschlechtsentwicklung“ offen stehen, was den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht widerspreche.

Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen fortzuschreiben. Bei der Änderung des Personenstandes solle nicht länger ein ärztliches Attest erforderlich sein, erklärten die Abgeordneten Sven Lehmann und Monika Lazar: „Das muss eine selbstbestimmte Entscheidung werden, die allen offen steht.“ Außerdem dürfe es keine „geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an wehrlosen Säuglingen ohne medizinische Notwendigkeit“ mehr geben: „Das muss verboten werden.“

Und auch der Koalitionspartner zeigt sich nur mäßig zufrieden. Bei den Sozialdemokraten sieht msn das jetzt verabschiedete Gesetz nur als ersten Schritt. Justizministerin Katharina Barley von der SPD erklärte, es sei „überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren“.

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