Donnerstag, 18. April 2024
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Deutschland: Keine rechtlichen Verbesserungen für Trans-Personen

Bundesregierung macht keine Anstalten, die rechtliche Situation an die Gegenwart anzupassen

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Keine Lust, die rechtliche Lage von Trans-Personen zu verbessern, hat offenbar die deutsche Bundesregierung. Stattdessen sollen für sie weiter Regeln gelten, die in einigen europäischen Ländern bereits abgeschafft wurden. Das geht aus einer Anfragebeantwortung an die Grünen hervor, die dem Wochenmagazin Der Spiegel vorliegt.

Eine rechtliche Anpassung sei derzeit noch nicht notwendig, so die Bundesregierung

Offizielle Begründung der Regierung: Da Transsexualität erst mit der ab 2022 geltenden Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht mehr als psychische Krankheit gilt, müsse ein neues Gesetz erst dann angepasst werden. Zuvor hatten sich unter anderem die SPD-Ministerinnen Katharina Barley und Franziska Giffey für eine frühere Reform ausgesprochen.

Doch das überzeugt das zuständige Gesundheitsministerium von Jens Spahn offenbar nicht. Die komplette Anpassung des Transsexuellengesetzes würde mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen, heißt es in der Anfragebeantwortung des CDU-geführten Ministeriums.

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Das ärztliche Gutachten soll auch bei Trans-Personen bleiben

Was Trans-Aktivisten besonders beunruhigt: Offenbar soll das Gesetz zur „Dritten Option“ in einer ähnlichen Form auch für Trans-Personen gelten. „“Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen Gesetzesentwurf (…) vorzulegen, der Regelungen zum Vornamens- und Personenstandswechsel sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen vorsehen und damit einen weitgehenden Gleichklang der Verfahren für beide Gruppen erreichen soll.“, zitiert der Spiegel aus der Anfragebeantwortung.

Das wäre ein Rückschritt: Denn beim jetzigen Entwurf zum Gesetz für die „Dritte Option“ ist weiterhin ein ärztliches Gutachten notwendig, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt. In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof beispielsweise eine solche ärztliche Bestätigung für das Dritte Geschlecht ausdrücklich ausgeschlossen.

Scharfe Kritik von den Grünen

Auch Gesetze zur Transsexualität verlangen in immer mehr europäischen Ländern kein ärztliches Gutachten mehr, um die eigene Geschlechtsidentität beweisen zu können. Deshalb kritisiert auch Sven Lehmann, LGBT-politischer Sprecher der Grünen, den Entwurf. Die Bundesregierung könne die Frage nicht beantworten, warum weiter ärztliche Gutachten verlangt würden, so Lehmann zum Spiegel.

„Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer ‚Dritten Option‘ beim Geschlechtseintrag schreibt die Bevormundung und Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen leider weiter fort“, so Lehmann: „Wenn die Bundesregierung nun ankündigt, diese Verfahren auf transgeschlechtliche Menschen zu übertragen, ist das inakzeptabel.“

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