Samstag, 20. April 2024
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Keine Pornobilder am Handy, kein Asyl für schwulen Afghanen

Wieder gibt es eine bizarre Begründung des Bundesamtes für Asyl, warum einem schwulen Mann der Flüchtlingsstatus verwehrt wurde

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Für eine neue Amtsgroteske sorgt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Ein schwuler Bekannter bekommt in Österreich kein Asyl, weil er keine Sex-Fotos von Chat-Dates oder Schwulenpornos auf seinem Handy hatte. Diesen „schockierenden und respektlosen“ Fall deckt die Plattform „fairness-asyl.at“ auf.

Kein Schweinekram am Handy? Dann kann er auch nicht schwul sein…

Wörtlich heißt es in dem negativen Asylbescheid, den der Mann im Jänner bekommen hat: „Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst  unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf Ihrem Handy vorweisen können (Fotos wurden freiwillig gezeigt).“

Auch könne dem verantwortlichen Beamten zufolge „nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberflächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen.“ Der Mann hat gegen den Bescheid berufen, bis zum Ausgang des Verfahrens möchte er anonym bleiben.

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„Der ganze Bescheid wird ad absurdum geführt“

„Das Nichtvorhandensein von pornografischem Material auf seinem Handy in den Bescheid hineinzuschreiben zeigt ganz klar, dass es hier nicht mehr um Objektivität geht. Das zeigt aber auch ganz klar, dass der ganze Bescheid als solches ad absurdum geführt wird“ schüttelt Wolfgang Salm, Gründer der Plattform „Fairness Asyl“ im Ö1-Mittagsjournal den Kopf.

Mitte August hatte eine andere Entscheidung des BFA international für Aufsehen gesorgt: Ein bereits einschlägig bekannter Bediensteter der Regionalstelle Wiener Neustadt hat einem 18-jährigen Afghanen den Asylstatus verwehrt, weil er ihm nicht schwul genug vorkam. Dem Referenten wurde zwar die Approbation entzogen, doch er blieb bisherigen Informationen zufolge im Amt und das Ministerium stellte sich schützend vor ihm.

Solche haarsträubenden Begründungen sind kein Einzelfall

Der von „fairness-asyl.at“ aufgedeckte Fall kommt allerdings nicht aus Wiener Neustadt – für Doro Blancke, Gründerin der Hilfsorganisation „Gib mir deine Hand“, zieht sich „das Problem durch das ganze Land“. Darauf deuten auch andere Fälle hin: Ein 27-jähriger Iraker bekam wegen seines „überzogen mädchenhaften Verhaltens“ kein Asyl. Der Asylantrag eines Iraners, der in einer Beziehung mit einem Mann lebt, wurde vom BFA abgelehnt, weil er die Farben der Regenbogenflagge nicht kannte.

Bereits im April hat der Kurier darüber berichtet, dass ein schwuler Flüchtling bei seiner Einvernahme durch das BFA gefragt wurde, ob er „der weibliche oder männliche Part beim Geschlechtsverkehr“ sei – und danach gefragt wurde, ob es denn wehtue. Bei einem anderen schwulen Asylwerber, der angab, beim Sex aktiv zu sein, meinte der Zuständige: „Rein statistisch müssen unter den Homosexuellen 50 Prozent die passive Rolle haben. Bei den Arabern, die mir unterkamen, stimmt die Quote nicht. Wie würden Sie so etwas erklären?“

Das BFA fühlt sich missverstanden

Das BFA verwies in einer Stellungnahme darauf, dass es in den letzten beiden Jahren in Summe rund 120.000 Asylentscheidungen mit einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten getroffen habe. „Aus dieser enormen Menge ein paar aus dem Kontext des Bescheides gerissene Sätze herauszunehmen zeigt kein adäquates Gesamtbild und ist stark verkürzend“, so die Behörde, die dem Innenministerium untersteht.

Das sieht Michelle Bachelet, neue UNO-Kommissarin für Menschenrechte, offenbar anders: In ihrer Antrittsrede hat die ehemalige chilenische Präsidentin angekündigt, UNO-Teams nach Österreich zu entsenden, um den Schutz von Geflüchteten überprüfen zu lassen.

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