Mittwoch, 24. April 2024
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Trinidad und Tobago: Höchstgericht kippt Homo-Verbot

Das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen ist verfassungswidrig, so der zuständige Richter

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Gute Nachrichten aus Trinidad und Tobago: Das Oberste Gericht des Inselstaates hat das gesetzliche Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen aufgehoben – und das, obwohl die Regierung alles getan hat, um es beizubehalten. Das Urteil könnte auch Folgen für bis zu zehn Nachbarstaaten haben, in denen Homosexualität noch verboten ist.

Auch in Trinidad und Tobago blieben homophobe Gesetze aus der Kolonialzeit in Kraft: Auf gleichgeschlechtliche Zärtlichkeiten standen bis zu fünf Jahre Gefängnis, schwuler oder lesbischer Sex konnte mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft werden.

Einvernehmlichen Sex zu verbieten verstößt gegen die Verfassung, so die Richter

Dagegen hat der Aktivist Jason Jones im Februar 2017 geklagt und jetzt über weite Teile Recht bekommen. Zwar hob Richter Devindra Rampersad nicht alle homophoben Gesetze des Landes komplett auf, die Bestrafung von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen zwei Erwachsenen gleichen Geschlechts hat er aber für verfassungswidrig erklärt.

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Zu den Einwänden einiger religiöser Gruppen sagte Rampersand, dass „die religiösen Überzeugungen einiger eben nicht von allen mitgetragen werden“ – und dass „alle Bürger des Landes das Recht haben, durch die Verfassung geschützt zu werden“.

Auch abgelehnt wurde ein Antrag des Vertreters des Staates, das Urteil erst in 45 Tagen in Kraft zu setzen, damit die Regierung Berufung einlegen könne. Damit bleibt der Urteil in vollem Umfang in Kraft. Um gegen die Entscheidung vorzugehen, bleibt der Regierung nun nur mehr der Rechtsausschuss des Kronrats in London.

Berufung abgelehnt: Das historische Urteil ist in vollem Umfang in kraft

Dem historischen Urteil zufolge muss der Gesetzestext nun geändert werden: So war es in Paragraf 13 des Sexualstrafrechts einem Mann verboten, in den Anus eines Mannes oder einer Frau einzudringen – der Richter verfügte, das hier die Worte „ohne Zustimmung“ eingefügt werden.

Erlaubt ist außerdem nicht mehr Sex zwischen „einer männlichen Person und einer weiblichen Person“, sondern künftig nur mehr zwischen „Personen“. Minderjährige sind von der Freigabe ausdrücklich ausgeschlossen.

Jones ist mit dem Urteil zufrieden. „Ich denke, der Richter hat darauf hingewiesen, dass hier jeder Mensch und jede Religion Platz findet. Es geht um Liebe und Respekt. Es geht nicht mehr nur um LGBT, hier geht es um die in unserer Verfassung verankerten Rechte und Freiheiten aller“, so der Aktivist in einer ersten Stellungnahme.

Weiter in Kraft ist unter anderem eine homophobe Bestimmung im Einwanderungsgesetz. Paragraf 8 verweigert ausländischen Prostituierten sowie Schwulen und Lesben, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, die Einreise ins Land.

Eine Berufung der Regierung könnte für zehn weitere Länder unerwartete Konsequenzen haben

Ob die Regierung vor dem Rechtsausschuss des Kronrats in London Berufung gegen das Urteil einlegt, ist unklar. Dieser ist das höchste Berufungsgericht für bestimmte britische Gebiete und Commonwealth-Länder, darunter auch Trinidad und Tobago. Würde dieser das Urteil bestätigen, könnten auch die homophoben Gesetze in weiteren Ländern beeinflusst werden.

Denn auch Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Mauritius im Indischen Ozean haben ähnliche Gesetze, und auch für diese Länder wäre die Entscheidung des Kronrates verbindlich. Bis dieser entschieden hat, könnten aber noch weitere drei bis vier Jahre vergehen.

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