Donnerstag, 28. März 2024
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Rumänien: Verfassungsgericht stärkt die Rechte schwuler und lesbischer Paare

Nur wenige Tage zuvor haben die Richter grünes Licht für ein homophobes Referendum gegeben

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In Rumänien hat das Verfassungsgericht am Donnerstag die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt – und führt damit eine homophobe Volksabstimmung ad absurdum, die genau dieses Gericht vor kurzem selbst genehmigt hat.

Gleichgeschlechtliche Paare sind eine Familie – auch, wenn sie nicht heiraten dürfen

In ihrem Urteil beziehen sich die Richter auf eine Entscheidung aus dem Juli. Damals hat das Gericht einem binationalen schwulen Paar Recht gegeben: Der aus den USA stammende Ehemann eines Rumänien hat demnach das Recht, in der Heimat seines Mannes zu leben und zu arbeiten. Die in Belgien geschlossene Ehe der beiden muss auch in Rumänien gelten, zogen die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nach.

Außerdem bestätigten die rumänischen Verfassungsrichter, dass der Schutz auf Privat- und Familienleben gemäß der Europäischen Grundrechtecharta auch auf gleichgeschlechtliche Paare anzuwenden sei – und der entsprechende Artikel 26 der rumänischen Verfassung damit auch schwule und lesbische Paare miteinbezieht.

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Und die Richter in Bukarest gingen noch einen Schritt weiter: „Gleichgeschlechtliche Paare, die das Recht auf Privat- und Familienleben genießen und eine stabile Partnerschaft bilden, haben das Recht, ihre Persönlichkeit innerhalb dieser Beziehungen auszudrücken und, mit der Zeit und in durch Gesetze festgelegten Weisen, eine rechtliche und gerichtliche Anerkennung ihrer korrespondierenden Rechte und Pflichten zu genießen“, betonen sie deutlich wie nie zuvor.

Europarecht schlägt nationales Recht – doch die Öffnung der Ehe ist davon nicht betroffen

Das betrifft Paragraf 277 des rumänischen Zivilrechts, der gleichgeschlechtliche Ehen sowie die Anerkennung dieser oder von Eingetragenen Partnerschaften verbietet. Denn genau dem widerspricht das rumänische Verfassungsgericht hier in einem Punkt mit dem Verweis auf Europarecht, das hier Vorrang hat. Die Öffnung der Ehe bedeutet das allerdings noch nicht – denn darauf gibt es kein europaweites Recht.

Dieses Urteil ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil die Verfassungsrichter vor einigen Wochen eine Volksabstimmung zugelassen haben, die diese Rechte deutlich beschneiden wollte: Die „Koalition für die Familie“, bestehend aus kirchlich-konservativen Gruppen, hat bereits 2016 drei Millionen Unterschriften dafür gesammelt, dass die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in die rumänische Verfassung aufgenommen wird. Parlament und Verfassungsgericht haben vor wenigen Wochen grünes Licht für das Referendum gegeben, das am nächsten Wochenende stattfinden wird.

Beobachter gehen davon aus, dass eine Mehrheit der Stimmen das Ehe-Verbot für schwule und lesbische Paare befürworten wird – unsicher ist nur, ob auch das notwendige Quorum von 30 Prozent erreicht wird, damit das Referendum rechtsgültig ist. Und auch, wenn die Verfassung geändert werden muss: Nach dem jetzigen Urteil hat die „Koalition für die Familie“ eines ihrer Ziele deutlich verfehlt, nämlich die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zumindest zu erschweren.

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