Freitag, 29. März 2024
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Kardinal Schönborn fordert Regierung auf, Öffnung der Ehe zu verhindern

Wiener Erzbischof will Diskriminierungen abbauen - solange die größte bleibt

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Im Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH)  beschlossen, die Zivilehe in Österreich ab 2019 zu öffnen. Doch bis in das wenige hundert Meter entfernte erzbischöfliche Palais in der Wiener Innenstadt scheint sich das offenbar nicht herumgesprochen zu haben: Denn der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, fordert nun die Bundesregierung, diese verfassungsmäßige Öffnung zu verhindern.

Es tue der Gesellschaft gut, sich auf das „Leitmodell Vater Mutter Kinder“ zu einigen, so Schönborn

„Ich erwarte mir aber von den Regierungsparteien eine gewissenhafte Prüfung: ob es Wege gibt, das Erkenntnis so umzusetzen, dass es keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mehr gibt und trotzdem die Unverwechselbarkeit der Ehe bleibt – in ihrer Doppelfunktion des öffentlichen Gelöbnisses und der Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau“, so der Kardinal im Interview mit der Wiener Kirchenzeitung Sonntag.

Es tue der Gesellschaft gut, sich auf das Leitmodell „Vater Mutter Kinder“ zu einigen, so Schönborn weiter. Dabei hat er durchaus Verständnis für gleichgeschlechtliche Paare, die vor dem Standesamt heiraten wollen. Ihm falle bei der Diskussion über die Öffnung der Ehe auf, dass die Ehe „offensichtlich anziehend“ sei und als „die Höchstform des menschlichen Zusammenlebens“ gelte.

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Ehe steht für den Wiener Erzbischof für die „Generationenfolge der Menschheit“

So könne Schönborn zufolge „die Sehnsucht nach der Ehe auch als eine Sehnsucht nach Beständigkeit“ gedeutet werden. Allerdings habe die Ehe entscheidend mit der  mit der „Generationenfolge der Menschheit, in der wir selber stehen“ zu tun. Und diese sei „ausschließlich möglich in der Verbindung von Mann und Frau“, so der Kardinal.

Außerdem kritisiert Schönborn in dem Interview die Entscheidung des VfGH direkt. Das Höchstgericht habe „den Bezug auf Mann und Frau gestrichen, aber stehen gelassen, dass das Paar gemeinsam Kinder zeugen will. Da bleibt ein Widerspruch“, so Schönborn wörtlich. Dass Adoption und künstliche Befruchtung in Österreich für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet sind, lässt der Erzbischof von Wien unerwähnt.

Bei der Verhinderung der Ehe-Öffnung entdeckt die Kirche ihre Liebe zu Frauenrechten

Und in dieser Frage entdeckt die römisch-katholische Kirche auch ihre Liebe zu Frauenrechten. Denn Schönborn warnt vor der Leihmutterschaft als Alternative für schwule Paare. Damit verbunden seien „ernste ethische Frage“, nicht nur der Kirche, sondern vieler Menschen. Es sei „eine Entwürdigung der Frau, die verzweckt wird, um den Kinderwunsch anderer zu erfüllen“.

Auch die Samenspende für lesbische Paare sieht Schönborn erwartungsgemäß kritisch. Dabei würden sich ähnliche Fragen stellen wie bei der Leihmutterschaft, verbunden mit der oft dramatische Suche nach der eigenen Herkunft im Blick auf den genetischen Vater. Schönborn: „Das ist ein wirkliches ethisches Problem.“

Scharfe Kritik an Schönborns Aussagen von der HOSI Wien

Kritik an Schönborns Aussagen kommt unterdessen von der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Glaubt der Herr Kardinal ernsthaft, dass weniger Heterosexuelle einander heiraten wollen, nur, weil Lesben, Schwule und Bisexuelle das jetzt auch bald dürfen? Und dass deswegen plötzlich weniger Kinder gezeugt werden?“, ärgert sich Obmann Moritz Yvon.

Und er fügt hinzu: „Vielleicht könnte er eine Biologie-Nachhilfestunde brauchen, denn für die Zeugung von Kindern ist so manches nötig, aber sicher kein Trauschein. Aber vermutlich weiß er das ohnehin, denn die Kirche verlangt für eine kirchliche Trauung ja auch keinen Nachweis der Fruchtbarkeit.“

„Die Trennung von Kirche und Staat gibt es mit gutem Grund. Die Kirche sollte sich also aus der Zivilehe heraushalten“, betont auch HOSI-Wien-Obfrau Lui Fidelsberger: „Aber uns würde es schon reichen, wenn die Kirche sich mehr um die Aufarbeitung der Vergewaltigung von Kindern in ihrer Obhut kümmern würde. Das wäre jedenfalls sinnvoller, als die gesetzlichen Rahmenbedingungen ihrer Zeugung als Vorwand zu nutzen, um erwachsenen Liebenden die Ehe abzusprechen.“

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