Freitag, 19. April 2024
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Jean-Marie Le Pen wegen homophober Aussagen vor Gericht

Der 90-Jährige Gründer der Front National muss sich vor Gericht verantworten - auch, wenn er aus gesundheitlichen Gründe nicht an der Verhandlung teilnimmt

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Jean-Marie Le Pen, Gründer der rechtsradikalen Front National, muss sich in Paris vor einem Richter verantworten: Die Staatsanwältin wirft dem 90-Jährigen vor, er habe zum Hass auf Homosexuelle angestachelt. Im schlimmsten Fall droht Le Pen eine Haftstrafe.

„Homosexuelle sind wie das Salz in der Suppe: Zuviel, und sie ist ungenießbar“

So hat Le Pen im März 2016 in seinem Blog eine „Verherrlichung der Homosexualität“ beklagt, die alle Berufsgruppen in Frage stelle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun hätten. In einem Interview im Dezember des gleichen Jahres sagte er: „Mit den Homosexuellen ist es wie mit dem Salz in der Suppe: Wenn es zu wenig davon gibt, ist sie fade, wenn es zu viel gibt, ist sie ungenießbar.“

Und 2017 hat Le Pen kritisiert, dass der Partner des von Terroristen ermordeten Polizisten Xavier Jugele an der staatlichen Trauerfreier offen über seine Liebe gesprochen hatte. „Die Familie hätte man von einem solchen Anlass fernhalten müssen. Die Zeremonie hätte von mehr Diskretion profitiert“, so der Politiker.

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Für die Staatsanwältin ist klar: Le Pen hat zur Ächtung von Homosexuellen aufgerufen

Dagegen hat ein Verein geklagt, der sich gegen die Diskriminierung sexueller Minderheiten einsetzt. Mit Erfolg: Auch für die Staatsanwältin ist klar, Le Pen habe in mehreren Äußerungen „klar zur Ächtung von Homosexuellen“ aufgerufen. Mit seinen Worten trage der Parteigründer zu jener Diskriminierung bei, der Schwule und Lesben noch immer ausgesetzt seien.

Ursprünglich sollte die Verhandlung bereits am 13. Juni stattfinden – doch der Temin wurde verschoben, nachdem Le Pen einige Stunden zuvor „wegen allgemeiner Erschöpfung“, so sein Anwalt, zur Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Anwalt beantragte eine Verschiebung, der Prozess wurde auf den 3. Oktober vertagt.

Der 90-jährige Parteigründer sei zu krank, um vor Gericht zu erscheinen, sagt sein Anwalt

Doch auch diesmal blieb Jean-Marie Le Pen selbst der Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen fern. Wegen „andauernden Fiebers“ soll der 90-Jährige seit einer Woche im Krankenhaus sein. Sein Anwalt erklärte, er „liege sterbend in seinem Krankenhausbett“.

Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Fälle eine Geldstrafe von 8.000 Euro. Sollte er die beantragte Geldstrafe nicht zahlen, soll er in Haft genommen werden, forderte die Staatsanwältin. Ein Urteil soll am 28. November fallen.

Jean-Marie Le Pen wurde bereits mehrmals wegen Anstachelung zum Hass und Leugnung von Nazi-Kriegsverbrechen verurteilt. Im Jahr 2015 hat ihn seine Tochter Marine Le Pen deshalb sogar aus der von ihm gegründeten Front National ausgeschlossen.

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