Freitag, 29. März 2024
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Morgen diskutiert der Bundestag über das Ende der Ehe-Öffnung

Kurz vor den Landtagswahlen bringt die rechtspopulistische AfD einen entsprechenden Antrag ein

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Morgen beschäftigt sich der Deutsche Bundestag zum ersten Mal mit einem Antrag der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD), mit dem die Partei die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare wieder rückgängig machen möchte. Die Chancen, dass die AfD damit Erfolg hat, sind gering – doch das dürfte die Rechtspopulisten nicht besonders stören: Ihnen geht es wenige Tage vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen vor allem um Imagearbeit.

Für die Rechtspopulisten ist die Ehe-Öffnung verfassungswidrig

Bereits im letzten November, wenige Wochen nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages, hatte der thüringische AfD-Abgeordnete Stephan Brandner den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts“ erarbeitet.

Die Ehe für alle verstoße gegen das Grundgesetz, heißt es in der Antragsbegründung, die er auch auf Facebook gepostet hat. Erst jetzt wird dieser Gesetzentwurf von der AfD-Fraktion offiziell eingebracht. Nicht zufällig – denn diesen Sonntag wählt Bayern einen neuen Landtag, in zwei Wochen Hessen.

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Mit dem Vorstoß will die AfD vor allem Wahlkampf in Bayern und Hessen machen

Die AfD versucht offenbar, sich mit diesem Antrag bei konservativen Wählern als Verteidigerin ihrer Werte zu inszenieren. Dazu passt auch, dass  Beatrix von Storch, die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, beim Wahlkampfauftakt der AfD in Hessen am 19. August ankündigte, die Ehe-Öffnung wieder rückgängig machen zu wollen. Dafür erntete sie Applaus.

Erstmals angekündigt hat die AfD das Einbringen des Entwurfs am 15. Juni. Während einer von den Grünen initiierten Debatte zu Nachbesserungen bei der Ehe-Öffnung meinte Brandner, die AfD werde den anderen Fraktionen „eine grundlegende Möglichkeit, ihre Verirrung in der Angelegenheit in Kürze zu relativieren oder auszugleichen“.

Die Erfolgschancen der AfD, die Ehe-Öffnung wirklich zurückzunehmen, sind gleich Null

Die Erfolgschancen des Antrags sind unterdessen nicht nur durch mangelnde Unterstützung im Deutschen Bundestag eher überschaubar. Mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit wollte auch der Freistaat Bayern die Öffnung der Ehe zu Fall bringen – bis zwei Gutachten die Staatskanzlei in München dazu brachten, es nicht zu tun. Heute sind alle namhaften Juristen der Meinung, dass die Ehe-Öffnung mit dem Grundgesetz der Republik Deutschland konform geht.

Es ist nicht das erste Mal, das die AfD versucht, mit parlamentarischen Mitteln die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare wieder rückgängig zu machen. Mitte September hat die Partei im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht, wonach die Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle klagen solle. Alle anderen Parteien stimmten gegen den Antrag.

Andere Parteien sind empört, für die Grünen ist der Antrag „schäbig und zynisch“

Beim politischen Konkurrenten sorgt der Antrag der AfD für Empörung. „Die AfD zeigt ihr hässliches Gesicht und will uns in die Zeiten zurückversetzen, in der die Liebe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern gesetzlich diskriminiert wurde“, so Ulle Schauws und Sven Lehmann, die Sprecher für Queerpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, in einer ersten Reaktion.

„Ein Jahr nach Inkrafttreten der Ehe für alle, ein Jahr nach tausenden gleichgeschlechtlichen Hochzeiten, will diese Partei den Menschen ihr Glück wieder nehmen. Das ist schäbig und zynisch“, so die Abgeordneten weiter. Die AfD ignoriere die gesellschaftlichen Realitäten, betonen Schauws und Lehmann.

Der Deutsche Bundestag hat die Öffnung der Ehe am 30. Juni 2017 beschlossen. Mit 1. Oktober 2017 trat die Gesetzesänderung dann in Kraft. Innerhalb der ersten zwölf Monate haben sich in Deutschland mindestens 7.000 gleichgeschlechtliche Ehepaare das Ja-Wort gegeben.

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