Mittwoch, 24. April 2024
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Polen muss lesbisches Paar als Eltern anerkennen

Verwaltungsgericht kassiert Behörden-Nein

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In Polen dürfen Behörden einem lesbischen Paar nicht verweigern, als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Das hat das Oberste Verwaltungsgericht Polens nun beschlossen. Beobachter glauben, dass das letzte Woche veröffentlichte Urteil Signalwirkung für das ganze Land haben könnte.

Die beiden Mütter hatten in Großbritannien geheiratet, wo auch ihr Kind als polnischer Staatsbürger zur Welt kam. Im Jahr 2015 wollten sie die britische Geburtsurkunde in das polnische Geburtenregister übertragen, damit das Kind Ausweispapiere bekommt – und scheiterten zunächst.

Verwaltungsbehörden lehnten die Eintragung der Frauen ab, Gericht sah das anders

Denn die Verwaltungsbehörden lehnten die Eintragung des lesbischen Ehepaares als Eltern des Kindes ab. Begründet wurde das damit, dass die Urkunden nach polnischem Recht die Eintragung von zwei Frauen als Vater und Mutter nicht vorsehen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkannt werden. Doch das sehen die Richter anders: Nach jahrelangen Kämpfen hat ihnen das Oberste Verwaltungsgericht nun Recht gegeben, das Kind hat endlich auch in Polen offiziell zwei Mütter.

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Wenn es um die Rechte sexueller Minderheiten geht, gilt Polen als eines der Schlusslichter der Europäischen Union: Erst in der letzten Woche hatte Polen als einziges Land eine geplante Erklärung der EU-Justizminister nicht mitgetragen, welche die anhaltende Diskriminierung von Schwulen und Lesben kritisierte.

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