Freitag, 29. März 2024
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Österreich: Drittes Geschlecht nur nach medizinischem Gutachten?

Plant das Innenministerium, die Entscheidung des VfGH in wichtigen Punkten zu ignorieren?

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Im Juni hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgelegt, dass es in amtlichen Dokumenten die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht einzutragen. Doch das von der FPÖ geführte Innenministerium (BMI) will diese Möglichkeit nur sehr wenigen Menschen gewähren, warnt jetzt der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ). Er fordert Selbstbestimmung statt erneuter Pathologisierung.

Die Pläne des Innenministeriums entsprechen nicht den Vorgaben des Höchstgerichts

VIMÖ-Informationen aus dem Ministerium zufolge soll die Anerkennung der dritten Geschlechtsoption sehr restriktiv gehandhabt werden und an ein medizinisches Gutachten gekoppelt sein. Ein ähnliches Verfahren ist übrigens auch in Deutschland angedacht ist. Anspruch auf die dritte Option hätten nach den Plänen des BMI nur Personen, die durch ein medizinisches Gutachten belegen können, dass bei ihnen eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.

Das entspricht nicht den Vorgaben der Höchstrichter. Diese hatten klargestellt, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“, wie es im Entscheid heißt. Dabei bezieht sich der VfGH auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher die „geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung“ und „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“ schützt.

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Für viele intergeschlechtliche Menschen wäre ein ärztliches Gutachten ein Problem

Ein Gutachten würde viele intersexuelle Menschen vor große Probleme stellen, warnt Luan Pertl vom VIMÖ – denn „viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben“. Es sei deshalb „höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, ergänzt VIMÖ-Obmensch Tobias Humer.

Weiters fordert der VIMÖ, dass eine Eintragung des dritten Geschlechtseintrags nur selbstbestimmt erfolgen darf und vor allem Kinder nicht dazu gezwungen werden sollten. Auch sollen bürokratische Hürden zur Änderung des persönlichen Geschlechtseintrags abgebaut werden, dieser sollte auch mehrmals gewechselt werden können.

Wann die Pläne des Innenministeriums zur dritten Geschlechtsoption öffentlich vorgestellt oder umgesetzt werden sollen, steht noch nicht fest.

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