Donnerstag, 28. März 2024
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Dreizehn Männer verprügeln Schwule – für den Richter kein Hassverbrechen

Die Bande hat Männer in den Niederlanden über Grindr eine Falle gestellt - und bekam sehr milde Urteile

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Ein Gerichtsurteil empört die Niederlande: Nicht weniger als dreizehn Männer haben sich über die Dating-App Grindr schwule Opfer gesucht, um sie dann zu verprügeln. Nun wurden die Angreifer verurteilt – doch der Richter wollte keinen schwulenfeindlichen Hintergrund in den Taten erkennen.

Mit Grindr wurden die Männer in eine Falle gelockt, dort wartete die Gruppe auf sie

Der erste Mann wurde Ende März auf einen Parkplatz in Dordrecht gelockt und dachte, er würde sich dort mit einem Date treffen, stattdessen wurde der 28-Jährige von den dreizehn Männern, darunter fünf Minderjährige, verprügelt.

Vor schwereren Verletzungen bewahrte ihn nur sein dicker Mantel, der die Schläge abfederte. Seine Wunden mussten im Krankenhaus versorgt werden. Aus Angst vor Vergeltung der Täter hat er vorerst keine Anzeige erstattet.

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Einen Tag später versuchten die Angeklagten erneut, einen schwulen Mann in eine Falle zu locken – er konnte in letzter Minute entkommen, bevor er verprügelt werden konnte.

Vier unbedingte Haftstrafen bei dreizehn Angeklagten

Das Gericht in Dordrecht verurteilte jetzt vier der dreizehn Tatverdächtigen zu unbedingten Gefängnisstrafen von einigen Monaten. Die anderen Angeklagten kamen mit bedingten Haftstrafen sowie mit Sozialdienst davon.

„Es scheint eine giftige Mischung von Sensationssucht gegeben zu haben, (…) eine falsche Ansicht von gerechtfertigter Selbstjustiz gegenüber Pädosexuellen und eine Faszination für Gewalt“, zitiert die niederländische Tageszeitung NRC das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Der Richter erkannte keinen schwulenfeindlichen Hintergrund, weil sich die Gruppe als „Pädo-Jäger“ sah

Einen schwulenfeindlichen Hintergrund der Taten konnte der Richter nicht erkennen: Die Männer hätten nicht Schwule, sondern Pädophile treffen wollen – und über Grindr gezielt nach Männern über 30 gesucht, die Interesse an Sex mit Minderjährigen hätten.

Dass in internen Chats der Angeklagten, in denen sie sich als „Pädo-Jäger“ bezeichnen, auch von „Krebs-Homos“ und „Schwuchteln“ die Rede war, ist für den Richter kein Zeichen von Schwulenfeindlichkeit. Vielmehr seien die Begriffe „bildlich für die Alltagssprache der Verdächtigen“.

Staatsanwaltschaft und LGBT-Aktivisten sind über die Begründung empört

Für die Staatsanwaltschaft ist diese Begründung nur schwer zu verstehen. Sie betonte, die Misshandlungen seien homophobe Hassverbrechen, die „Angst in der Schwulen-Community“ ausgelöst hätten.

Auch für die LGBT-Organisation COC Nederland ist das Urteil mit seiner Begründung „empörend“: „Wenn Ausdrücke wie ‚Krebsficker‘ kein Ausdruck von Homophobie ist, was dann? Welches Signal setzt der Richter damit?“, fragt Vorsitzende Tanja Ineke. Der COC fordert, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil beruft.

Ob sie das auch tun wird, ist zur Stunde nicht klar. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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