Freitag, 19. April 2024
HomeNewsChronikLangjährige Haftstrafen für den Tod von Squeezer-Sänger Jim Reeves

Langjährige Haftstrafen für den Tod von Squeezer-Sänger Jim Reeves

Die Angeklagten bestritten, Reeves aus rassistischen oder homophoben Motiven vergewaltigt und getötet zu haben

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Berlin ist der Prozess um den qualvollen Tod von Jim Reeves, ehemaliger Sänger der Pop-Gruppe „Squeezer“ mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die beiden Angeklagten wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Dass Jim Reeves betrunken mit zwei polnischen Bauarbeitern flirtete, war sein Todesurteil

Die Anklage warf Adam K. und Pawel A., zwei polnischen Bauarbeitern, vor, den 47-Jährigen vor mehr als zwei Jahren gequält und umgebracht zu haben, weil er ihnen gegenüber zudringlich geworden sein soll. Die drei Männer trafen sich in einem Hostel, in dem Reeves übernachtete, nachdem er mit seiner Freundin Streit hatte.

Der Sänger soll gegenüber den jüngeren Polen zudringlich geworden sein, woraufhin sie der Anklage zufolge den Entschluss fassten, den 47-Jährigen „zu töten und dabei zu quälen, weil der homosexuelle Geschädigte ihnen sexuelle Handlungen angetragen hatte“.

- Werbung -

Die Angeklagten bestreiten, aus Homophobie oder Rassismus gehandelt zu haben

In dem Hostelzimmer soll Reeves demnach bei vollem Bewusstsein mit Gegenständen vergewaltigt worden sein, darunter auch ein Stuhlbein. Die Qualen habe er „unter großen Schmerzen“ miterlebt, so die Anklage. Durch die Folter wurden ihm 15 Rippen gebrochen und das Gesicht zertrümmert. Er starb schließlich an „der durch die Pfählung verursachten Leber- und Milzzerreißung“ sowie am  Blutverlust, so die Anklage.

Die Angeklagten erklärten, der Streit sei unter massivem Alkoholeinfluss eskaliert. Sie bestritten, den dunkelhäutigen und offen bisexuellen Reeves aus rassistischen oder homophoben Motiven getötet zu haben.

Dreizehn und vierzehn Jahre Haft für die Angeklagten

Nach einem mehrere Monate dauernden Prozess wurden die beiden Angeklagten nun schuldig gesprochen. Pawel A. muss für 14 Jahre ins Gefängnis, Adam K. für 13 Jahre. Sie wurden des besonders schweren Totschlags in Tateinheit mit besonders schwerem sexuellem Missbrauch einer wehrlosen Person schuldig gesprochen.

„Dass beide die Tat gemeinschaftlich begingen, steht für uns außer Frage“, erklärte Peter Faust, Vorsitzender Richter der 22. Strafkammer des Landgerichts Berlin, während der Verhandlung. Durch die zahlreichen Verletzungen des Unterkörpers des Getöteten seien auch schwere Sexualstraftaten verwirklicht worden.

Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für beide Angeklagte jeweils 14 Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Nebenkläger forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, sie wollen nun eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner