Donnerstag, 18. April 2024
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Schweiz: Hasskriminalität gegen LGBT soll strafbar werden

Beide Kammern des Parlaments stimmen für eine Gesetzesänderung

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Hasskriminalität gegen sexuelle Minderheiten soll in der Schweiz strafbar werden. Das hat nun die zuständige Kommission des Ständerats, der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments, entschieden, berichtet die Boulevardzeitung Blick.

Beide Kammern des Parlaments sind für die Gesetzesänderung

So hat sich die Rechtskommission des Ständerats dafür ausgesprochen, die Kriterien „sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in die Rassismus-Strafnorm aufzunehmen. Damit wäre die Diskriminierung von LGBT-Personen in der Schweiz verboten.

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Die Rechtskommission folgt mit Ihrer Empfehlung dem Nationalrat, der großen Kammer des Schweizer Parlaments. Dieser hatte eine entsprechende Gesetzesänderung bereits beschlossen. Nur der Bundesrat, die Bundesregierung unseres Nachbarlandes, sieht derzeit keinen Anlass, die Anti-Diskriminierungsgesetze anzupassen – muss sich aber der Entscheidung des Parlaments fügen.

Die nun beschlossene Änderung des Straftatbestands geht auf eine parlamentarische Initiative des von Nationalrat Mathias Reynard, einem Sozialdemokraten aus dem Wallis, zurück. Er hatte sie bereits im Jahr 2013 eingebracht.

Gesetzesänderung in der Schweiz für LGBT-Aktivisten „höchste Zeit“

Für die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross ist die Gesetzesänderung ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist höchste Zeit, dass auch in der Schweiz Schwule, Lesben und Intersexmenschen nicht mehr pauschal herabgewürdigt und angegriffen werden dürfen. Umso erfreulicher ist es, dass der Kommissionsentscheid derart klar ausgefallen ist“, freut sich Geschäftsführer Roman Heggli.

Für Heggli ist die Entscheidung nicht nur ein großer rechtlicher Forschritt. Sie habe auch enorme Rückwirkungen auf unsere Gesellschaft, betont der Geschäftsführer von Pink Cross. So unterstreiche sie „die Akzeptanz von Schwulen und Lesben sowie von Trans- und Intersexmenschen. So werden auch junge Menschen ermuntert, sich zu outen und zu sich zu stehen“, ist er sich sicher.

In Österreich sind sexuelle Minderheiten nur in der Arbeitswelt geschützt. Ein weitergehender Schutz, das „Levelling Up“, wird seit Jahren vor allem von der ÖVP verhindert. Dieser würde Diskriminierung aus Gründen der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung auch außerhalb der Arbeitswelt verbieten. Wer etwa eine Wohnung nicht an Homosexuelle vermieten will, könnte dann zu Schadenersatz verurteilt werden

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