Donnerstag, 18. April 2024
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15-Jährigen zu Oralsex gezwungen und erpresst: Zwei Jahre Haft

Insgesamt zehn Jahre soll der Angeklagte sein Opfer um 70.000 Euro erpresst haben

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Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwochnachmittag ein 48-Jähriger nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Wie der ORF Kärnten berichtet, soll der Mann einen 15-Jährigen zuerst gezwungen haben, mit ihm Oralsex zu haben – dann hat er ihn jahrelang damit erpresst.

Der Angeklagte versuchte, sich selbst als Opfer darzustellen

Vor Gericht stellte sich der Kärntner selbst als Opfer dar: Er sei als Kind selbst missbraucht worden, im Heim und von Kinderarzt Franz Wurst, der im Jahr 2002 wegen Anstiftung zum Mord an seiner Ehefrau sowie sexueller Nötigung von zahlreichen minderjährigen Patienten angeklagt und verurteilt wurde.

Außerdem habe nicht er den 15-Jährigen genötigt, sondern dieser den Kärntner, behauptete er. Lange konnte der 48-Jährige diese Behauptung allerdings nicht aufrechterhalten: Der Mann verstrickte sich vor Gericht so sehr in Widersprüche, dass er nach einer ausführlichen Vernehmung durch Richterin Sabine Roßmann und Beisitzer Manfred Herrnhofer die schwere Erpressung schließlich doch gestand.

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Im Jahr 2001 ließ das Opfer Oralsex mit dem Angeklagten zu – der ihn daraufhin erpresste

Der Anklage zufolge begann der Leidensweg des Opfers im Jahr 2001: Da soll der Angeklagte den Jugendlichen, mit dem er gemeinsam Fußball spielte, dazu genötigt haben, Oralverkehr bei ihm zu dulden – insgesamt gut dreißig Mal. Danach drohte er, dessen Eltern, Mitschülern und Mitspielern davon zu erzählen.

Irgendwann brach der Kontakt zwischen den beiden Männern ab – doch im Jahr 2006 meldete sich der Angeklagte wieder, um den mittlerweile 20-Jährigen mit den sexuellen Handlungen der Vergangenheit zu erpressen. Chef, Familie und Freunde würden erfahren, was passiert sei, drohte der Kärntner seinem Opfer.

Diese Drohung funktionierte über Jahre. Das Opfer war so eingeschüchtert, dass es dem Angeklagten über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 70.000 Euro übergab. Als die Ersparnisse des Mannes aufgebraucht waren, vertraute er sich schließlich einem Rechtsanwalt an.

Für das Gericht war die Tat eine gewerbsmäßige Erpressung „wie es im Buche steht“

Der Schöffensenat verurteilte den 48-Jährigen deshalb wegen schwerer und gewerbsmäßiger Erpressung zu zwei Jahren Haft. „Die Erpressung verlief über elf Jahre hinweg und so gewerbsmäßig, wie es im Buche steht“, so Richterin Roßmann in ihrer Urteilsbegründung. Vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung wurde er im Zweifel freigesprochen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwalt Christian Pirker meldete allerdings Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der 48-Jährige muss seinem Opfer auch die 70.000 Euro zurückzahlen.

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