Donnerstag, 28. März 2024
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Singapur: Schwuler Mann darf seinen Sohn adoptieren

Zum Wohl des Kindes - aber gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in dem Land verboten

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Es ist eine kleine juristische Sensation: In Singapur hat ein Gericht heute einem schwulen Mann erlaubt, seinen mittlerweile fünf Jahre alten Bub, der von einer Leihmutter ausgetragen wurde, zu adoptieren. Bis jetzt ist der südostasiatische Stadtstaat noch nicht durch die Unterstützung von Rechten für sexuelle Minderheiten aufgefallen: Sex zwischen Männern ist dort noch verboten.

2013 brachte eine Leihmutter das leibliche Kind des Mannes auf die Welt

Der 46 Jahre alte Kläger, der seit 2003 in einer Beziehung lebt, hatte in den USA eine Leihmutter beauftragt, für 200.000 Dollar, umgerechnet 175.000 Euro, sein Kind auszutragen. Das Kind, dessen biologischer Vater der Mann ist, wurde schließlich im November 2013 geboren.

Der Mann nahm den Buben mit nach Singapur und beantragte die Adoption, um die Einbürgerung seines Sohnes zu erleichtern. Letztes Jahr lehnte ein Bezirksrichter den Adoptionsantrag ab. Der 46-Jährige legte daraufhin Berufung beim Obersten Gerichtshof Singapurs ein – und gewann heute.

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Das Urteil sei keine Zustimmung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, so der Richter

Richter Sundaresh Menon erklärte, die Adoption sei „im Interesse des Kindes“, das es nun leichter habe, die Singapurer Staatsbürgerschaft zu bekommen. Das sorge für Stabilität im Leben des Kindes. Gleichzeitig betonte der Richter, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle. Das Urteil sei keine Zustimmung für das Verhalten des Klägers und seinen Partner.

Ivan Cheong, einer der Anwälte des Mannes, ist mit dem Urteil zufrieden. Sein Mandant sei „überglücklich“, sagte er lokalen Medien. „Am Ende geht es darum, was im Interesse des Kindes ist“, so der Jurist.

Auch, wenn Singapur in vieler Hinsicht ein moderner Staat ist – beim Umgang mit sexuellen Minderheiten ist das Land sehr konservativ. So gilt noch immer ein Gesetz aus britischer Kolonialzeit, das Geschlechtsverkehr zwischen Männern verbietet – auch, wenn es unter Kritik steht und heute nur mehr selten angewandt wird. Dementsprechend gibt es auch keine Eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare, auch die Ehe wurde nicht geöffnet.

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