Donnerstag, 28. März 2024
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[Update] Keine Richtlinien für Ehe-Öffnung: Bund bleibt säumig, Wien springt ein

Stadt macht klar: Keine Scheidung für verpartnerte Paare, die eine Ehe schließen wollen

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Ab dem 1. Jänner können schwule und lesbische Paare in Österreich heiraten. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hervor. Doch wie das genau gehen soll, was zu beachten ist, oder ob Eingetragene Partnerschaften vor einer Eheschließung geschieden werden müssen – das wissen die Standesämter noch nicht. Denn aus dem Innenministerium kommen bis jetzt keine Durchführungsbestimmungen. Nun ergreift die Stadt Wien die Initiative.

In enger Zusammenarbeit mit dem RKL hat die Stadt Wien Richtlinien für die Ehe-Öffnung erarbeitet

„Die Bundesregierung hat bis zum heutigen Tag keine Durchführungsbestimmungen zur neuen Rechtslage erlassen und lässt damit die Verwaltung in den Bundesländern und Gemeinden komplett im Stich. Das schafft zudem Verunsicherung bei all jenen, die sich 2019 das Ja-Wort geben wollen“, begründete Sozialstadtrat Peter Hanke das Vorgehen des Rathauses.

Deshalb hat die Stadt Wien in enger Abstimmung mit Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda, ein rechtliches Prozedere für die Standesämter erarbeitet, wie mit dem Urteil des VfGH umzugehen sei. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Wiener Standesämter von bereits verpartnerten Personen vor der Schließung einer Ehe nicht verlangen werden, diese Partnerschaft eigens aufzulösen. Außerdem werden im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Wien künftig als Ehen und nicht mehr als Eingetragene Partnerschaften anerkannt.

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Keine Auflösung der Partnerschaft, wenn die Betroffenen heiraten wollen

Komplexer wird die Sache, wenn ein schwules oder lesbisches Paar mit unterschiedlicher Nationalität in Österreich heiraten will. Das kann schwierig sein, wenn das Herkunftsland eines Partners die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt oder sie dort sogar verboten ist. Als Beispiel nennt die Stadt den Fall einer Österreicherin und einer Russin. Wenn das Paar in Wien heiratet und in Österreich lebt, ist dies für die Stadt kein Problem. Allerdings: Sollten die Partner später in ein Land ziehen, wo es keine „Ehe für alle“ gibt, könnten sie dort nicht als Ehepaar anerkannt werden.

Eigentlich wären solche Durchführungsbestimmungen Sache des zuständigen Innenministeriums. Doch dieses ist säumig. Zuletzt hatte es angekündigt, noch vor Jahreswechsel ein gemeinsames Informationsschreiben von Innen- und Justizministerium an die Standesämter auszuschicken.

Die Bestimmungen des Innenministeriums bleiben die große Unbekannte

Doch das ist noch immer nicht der Fall, wie zuletzt auch SPÖ-Gleichstellungssprecher Mario Lindner kritisiert hat. Ob sich die Wiener Richtlinien auch in anderen Gemeinden durchsetzen, ist nicht klar.

Und die Durchführungsbestimmungen sind auch das einzige Problem am Wiener Vorstoß: Wenn der Bund doch noch anders lautende Bestimmungen vorgibt, sind diese verbindlich: „Das Standesamt wird dies dann leider umsetzen müssen.“ Die Stadt empfiehlt dann, den entsprechenden Bescheid beim Verwaltungsgericht zu bekämpfen.

Scharfe Kritik an der Untätigkeit des Innenministeriums von SPÖ und NEOS

Kritik an der Verzögerungstaktik der Regierung kommt unter anderem von der SoHo Wien, der sozialdemokratischen LGBT-Organisation. „Die Bundesregierung sorgt für Verunsicherung – indem sie nichts tut. Aber das Rote Wien springt wieder mal in die Bresche. Denn für uns ist klar: Egal, wen du liebst, deine Stadt liebt dich“, so Bakri Hallak, Landesvorsitzender der Wiener SoHo.

Ähnlich äußert sich auch Niki Scherak, stellvertretender NEOS-Klubobmann und LGBTIQ-Sprecher der pinken Partei: „Dass die Stadt Wien jetzt einspringt, ist wichtig und lobenswert, doch ändert nichts daran, dass die Bundesregierung endlich ihre Verantwortung wahrnehmen soll. Innenminister Kickl soll endlich das bange Warten für hetero- und homosexuelle Paare beenden und per Erlass die Unsicherheiten ausräumen.“

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