Samstag, 20. April 2024
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Drittes Geschlecht: Scharfe Kritik am Erlass des Innenministeriums

„An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig“, so Rechtsanwalt Helmut Graupner

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Am Freitag vor Weihnachten hat das Innenministerium die Richtlinien für den dritten Geschlechtseintrag erlassen. Darin ist geregelt, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Juni umzusetzen ist. Der Termin ist wohl nicht zufällig gewählt worden: Der Inhalt legt den Verdacht nahe, dass man die Kritik der zuständigen Organisationen über die Feiertage durchtauchen wollte. Doch das ist schief gegangen.

Der VfGH wollte größtmögliche Wahlfreiheit – nun gibt’s das genaue Gegenteil

So hat der VfGH beschlossen, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Die Richter hatten dabei klargestellt, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“, wie es im Entscheid heißt. Dabei bezieht sich der VfGH auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher die „geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung“ und „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“ schützt.

Doch der Erlass des Innenministeriums zu diesem Thema ist nun sehr restriktiv: So ist für Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ab 1. Jänner eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden möglich. Die Feststellung, ob eine solche „Variante der Geschlechtsentwicklung“ (VdG) vorliegt, muss allerdings durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden.

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Künftig wird es außerdem möglich sein, bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts vorübergehend offen zu lassen. Der neue Geschlechtseintrag lautet „divers“. Der Begriff orientiert sich an einem Vorschlag der Bioethikkommission und wurde auch vom VfGH als Möglichkeit genannt.

Eine Ärztekommission soll entscheiden, wer das Recht auf das Dritte Geschlecht bekommt

Kritik für diese Regelung kommt von den Betroffenen. „Statt der im Erkenntnis zitierten Selbstbestimmung wird nun ein ärztliches Gutachten gefordert“, kritisiert der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) in einer Aussendung die Richtlinie des Innenministeriums. Ein Gutachten, dass „nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem VdG-Board – einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium“ ausgestellt werden muss, so der Verein, der nicht in die Erarbeitung der Richtlinien eingebunden war, weiter.

Ein solches Gutachten sei ein Akt, „der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt“, lässt VIMÖ kein gutes Haar an der Regelung. „An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig“, pflichtet der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda, bei.

Für die SPÖ sind die Vorgaben des FP-geführten Innenminsteriums „inakzeptabel“

Das kritisiert die SPÖ: „Für mich steht fest, dass die vorgelegten Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zurück an den Verhandlungstisch müssen. Das Innenministerium wäre gut beraten, die Richtlinien unter Einbindung von Betroffenen und deren Organisationen und im Sinne des VfGH-Erkenntnisses zu überarbeiten“, erklärt der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky. Er bezeichnet die Vorgaben des Innenministeriums als „inakzeptabel“: „Sie pathologisieren intergeschlechtliche Personen und ignorieren völlig, dass sich die Verfassungsrichter auf die Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere auf die Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität berufen“, so der Stadtrat.

Ähnlich äußerte sich auch SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner. „Im Juni hat der VfGH ein klares Urteil gefällt. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass der Innenminister zuerst monatelang mit der Umsetzung wartet und dann ‚zufällig’ erst am Start in die Weihnachtsfeiertage tätig wird. Hier geht es nicht um politisches Kleingeld, sondern um die Grundrechte und die Würde unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir fordern die Regierung auf, diese Regelungen umgehend zurückzunehmen!“, ärgert sich Lindner, der auch Vorsitzender der sozialdemokratischen LGBT-Organisation SoHo ist.

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