Samstag, 20. April 2024
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Ehe-Öffnung: Innenministerium lässt sich 382 Tage Zeit

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382 Tage, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat, reagiert nun die Bundesregierung auch offiziell: Das für Personenstandsangelegenheiten zuständige Innenministerium hat den Ländern jetzt Richtlinien übermittelt, worauf zu achten ist, wenn schwule und lesbische Paare heiraten.

Ministerium teilt die Ansicht von RKL-Präsident Graupner

So bestätigt das Ministerium in einem wichtigen Punkt die Ansicht des Bürgerrechtsanwalts Helmut Graupner, der die Öffnung der Ehe vor dem Höchstgericht erkämpft hat: Eine Verpartnerung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern muss nicht aufgelöst werden, bevor ab 1. Jänner 2019 eine Ehe geschlossen wird.

Im Schreiben des Innenministeriums heißt es, dass nach gemeinsamer Ansicht des Innen- und des Justizressorts die Bestimmungen bis zu einer allfälligen legistischen Klarstellung verfassungskonform dahingehend interpretiert werden können, dass „eingetragene Partner miteinander eine Ehe schließen können, ohne dass zuvor ihre Eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden muss“.

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Bei einem Wechsel der Partnerschaftsform ist keine Scheidung nötig

Das Gleiche gelte auch in die andere Richtung: So könne ein verheiratetes Paar miteinander eine Eingetragene Partnerschaft begründen, ohne dass zuvor die Ehe aufgelöst werden muss. Eine solche nachträgliche Eheschließung oder Verpartnerung hätte dann zur Folge, dass die alte Verbindung in der neuen aufgehe und daher als aufgelöst gilt.

Nähere Informationen zur technischen Umsetzung würden in einem gesonderten Schreiben kommen. Zu allen anderen Punkten, die die Öffnung der Ehe betreffen, nimmt das Ministerium in seinem Schreiben keine Stellung.

Für die Beamten der Stadt Wien ist das Schreiben des Ministeriums unvollständig

Das Innenministerium veröffentlicht seine Durchführungsbestimmungen für die „Ehe für alle“ keine zwei Wochen, bevor die Regelung in Kraft tritt – und einen Tag, nachdem die Stadt Wien mit eigenen Bestimmungen vorgeprescht ist. Dort spart man nicht mit Kritik am FPÖ-geführten Ministerium. „Wie die Bundesregierung hier mit den Betroffenen umgeht, ist höchstgradig unprofessionell“, hieß es aus dem Büro des für Standesämter zuständigen Stadtrats Peter Hanke von der SPÖ.

Im Rathaus kritisiert man auch, dass sich das Ministerium nur mit der Umwandlung von Eingetragenen Partnerschaften in Ehen und umgekehrt beschäftigt. Alle anderen Fälle von binationalen Ehen und unter welchen Voraussetzungen diese geschlossen werden dürfen, würden „schlicht nicht erwähnt“, ärgern sich die zuständigen Beamten im Wiener Rathaus.

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