Mittwoch, 24. April 2024
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Ehe für alle: Verhaltenes Interesse in Vorarlberg

Einzelne Anfragen und Termine - aber der große Ansturm bleibt aus

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In Vorarlberg ist die „Ehe für alle“ noch nicht der große Kassenschlager: Seit 1. Jänner dürfen sich auch schwule und lesbische Paare trauen lassen. Doch einen großen Andrang erwarten die Standesämter im Ländle nicht, berichtet der ORF Vorarlberg.

So habe es bereits vereinzelt Anfragen bei den städtischen Standesämtern gegeben, auch erste Termine für Trauungen seien bereits vereinbart – doch einen großen Ansturm gebe es nicht. Allerdings seien die Beamten erleichtert, dass das Innenministerium wenige Tage vor dem Stichtag erste Richtlinien für die Ehe-Öffnung an die Länder weitergegeben habe. So müssen Paare, die bereits eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, diese nicht auflösen, wenn sie heiraten wollen

Binationale Ehen: Vorarlberger widersprechen Wiener Stadtrat

Damit reicht eine einfache Unterschrift, wenn diese Paare ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen. Auf Wunsch steht ihnen aber auch die Möglichkeit zur Verfügung, im jeweiligen Standesamt eine Trauungszeremonie zu buchen.

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Die Vorarlberger Standesbeamten widersprechen in diesem Punkt auch dem zuständigen Wiener Stadtrat Peter Hanke von der SPÖ. Dort hieß es vor wenigen Tagen, die Richtlinien des Innenministeriums würden „alle anderen Fälle von binationalen Ehen und unter welchen Voraussetzungen diese geschlossen werden dürfen“ nicht erwähnen, darunter würden auch im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen fallen.

Erste gleichgeschlechtliche Ehe wurde gestern in Kärnten geschlossen

Als erstes reguläres gleichgeschlechtliches Paar in Österreich haben sich in Velden am Wörthersee Nicole Kopaunik und Daniela Paier kurz nach Mitternacht das Ja-Wort gegeben. Die beiden Obersteirerinnen waren zuvor vier Jahre lang verlobt.

Bereits im Oktober hatte in Wien jenes lesbische Paar geheiratet, das gemeinsam mit dem Rechtskomitee Lambda (RKL) das Eheverbot für schwule und lesbische Paare vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Fall gebracht hatte. Vier weitere Paare zogen vor den Gerichtshof und waren erfolgreich, auch sie durften bereits 2018 heiraten.

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