Freitag, 19. April 2024
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[Exklusiv] Klischeehafte Behandlung von LGBT-Flüchtlingen für Innenministerium okay?

Keiner der betroffenen Beamten hat seinen Job verloren oder musste eine Nachschulung machen

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Im letzten Jahr haben einige Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in denen es im LGBT-Flüchtlinge ging, für Aufsehen gesorgt: Einem Beamten in Wiener Neustadt war ein Asylwerber nicht schwul genug, sein Kollege in Graz bemängelte das zu schwule Verhalten eines anderen Asylwerbers. Nun hat das Innenministerium zu diesen Fällen ausführlich Stellung genommen.

Die verantwortlichen Beamten sitzen noch auf ihren Schreibtischen

Die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic wollte von Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ unter anderem wissen, was mit den Beamten passiert ist, die die viel kritisierten Entscheidungen verfasst haben. Als erstes Medium hat GGG.at exklusiv Einblick in diese Anfragebeantwortung erhalten.

Kickl betont in seiner sechsseitigen Antwort, dass die Entscheider des BFA  „im Rahmen von zentralen und dezentralen laufenden Schulungen“ darin geschult werden, wie mit LGBTIQ-Personen umgegangen werden soll.  Doch so ganz scheinen die Schulungsinhalte nicht gefruchtet zu haben.

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Die Entscheider wurden auch zur Einvernahme verwundbarer Gruppen geschult

Denn das Innenministerium bestätigt, dass zwei der Referenten, die die viel kritisierten Bescheide verfasst haben, an Schulungen teilgenommen haben, bei denen laut Innenministerium im Modul „Einvernahmetechnik“ auch „das Thema der vulnerablen Gruppen“ behandelt wurde.

Trotzdem bekam ein Grazer LGBT-Aktivist, der aus dem Irak geflohen war, kein Asyl, weil er dem zuständigen Entscheider zu schwul aussah. Der 27-jährige Firas habe sich bei seiner Befragung „eines stereotypischen, jedenfalls überzogenen ‚mädchenhaften‘ Verhaltens (Gestik und Mimik) eines ‚sexuell anders Orientierten‘ bedient“, so das BFA.

Mit seinen Recherchen outete der Beamte einen Iraker bei seiner Familie

Außerdem outete das BFA den 27-Jährigen bei seinem Vater im Irak – was eine sichere Rückkehr für den jungen Mann, der sich in Graz auch für die Rosalila PantherInnen (RLP) engagiert, auch nicht gerade einfacher machen dürfte.

Trotzdem habe das BFA in diesem Fall keine Fehler gemacht, ist das Innenministerium überzeugt. Es wurde festgestellt, dass der Bescheid „keine ‚klischeehaften Formulierungen‘ enthalte. „Auch ein diskriminierendes Verhalten seitens der Referenten konnte nicht festgestellt werden“, so die Anfragebeantwortung.

Keine Nachschulung zum Umgang mit Minderheiten für Grazer Beamten

Die Vorwürfe des Irakers, dass der zuständige Beamte menschenrechtswidrig Beweise für gleichgeschlechtliche Handlungen sehen wollte, weist das Ministerium zurück. Das sieht Joe Niedermayer, Obmann der RosaLila PantherInnen anders: „Wir müssen Aussagen von Männern vorlegen, die mit Firas geschlafen haben, um zu beweisen, dass er schwul ist“, sagt er.

Konsequenzen gab es für den Beamten nicht. „Es wurden in diesen  Fällen keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gesetzt, da nicht festgestellt werden konnte, dass seitens der Referenten zu  irgendeinem Zeitpunkt im Verfahren ein Verhalten gesetzt wurde, das Anlass für disziplinarrechtliche Maßnahmen bieten würde“, so das Innenministerium.

Wiener Neustädter Entscheider verlor seine Befugnis, aber nicht den Job

Gravierende Konsequenzen hatte dafür ein homophober Asylbescheid für einen Entscheider aus Wiener Neustadt. Dieser verweigerte einem 18-jährigen Afghanen Asyl, weil er ihm nicht schwul genug aussah. „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, hieß es im negativen Asylbescheid, der international für Empörung sorgte.

Wenige Tage, nachdem der Bescheid öffentlich wurde, wurde dem entsprechenden Beamten die Approbationsbefugnis entzogen. Damit darf er zur Zeit selbständig keine Bescheide ausstellen. Seinen Job hat er allerdings behalten – und: „Grundsätzlich  besteht  die  Möglichkeit  der Wiedererteilung  der  Approbationsbefugnis,  sofern ein  Referent die Qualitätsreife wieder erlangt“, gibt auch das Innenministerium zu.

„Probleme werden nur von Schreibtisch zu Schreibtisch verschoben“

„Dass der Beamte keine Entscheidungen mehr trifft, ist gut. Dafür gab es aber nach diesem skandalösem Vorfall keine Alternative. Dass er sonst weiter unbeschadet im Amt walten kann, zeigt auf, dass man Probleme nur von Schreibtisch zu Schreibtisch verschiebt“, ärgert sich Dziedzic darüber.

Die kritisierten Entscheidungen des BFA sind übrigens alle nicht rechtskräftig. In allen Fällen sind Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

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