Freitag, 29. März 2024
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Keine gemeinsame Elternschaft wegen privater Samenspende

Lesbisches Paar aus Österreich wurde zum Opfer einer Gesetzeslücke

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Unter einer unglaublichen Gesetzeslücke leidet ein lesbisches Paar: Weil eine der beiden Frauen mit einer privaten Samenspende schwanger geworden ist, wird der anderen Frau nun die gemeinsame Elternschaft und Obsorge für den gemeinsamen Buben verweigert – und das, obwohl das Paar in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt. Das berichtet die Kronen Zeitung.

„Die Rechtslage ist tatsächlich so“, sagt RKL-Präsident Graupner

„Die Rechtslage ist tatsächlich so“, bestätigt Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL) der Boulevardzeitung. Liegt keine medizinisch unterstützte Fortpflanzung vor, gebe es bei lesbischen Paaren in Eingetragener Partnerschaft oder Ehe keine automatische Elternschaft oder in Lebensgemeinschaften eine Mutterschaftsanerkenntnis.

Heterosexuelle Paare, die zu einer privaten Samenspende greifen, haben dieses Problem nicht. „Hätten wir in einer Klinik befruchten lassen, wäre es kein Problem gewesen, die zweite Mutterschaft beziehungsweise die Obsorge anerkennen zu lassen“, ärgern sich die beiden Frauen.

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Für eine Adoption ist die Partnerin der Mutter zu jung

Die einzige Möglichkeit für eine gemeinsame Elternschaft wäre, wenn die Partnerin der leiblichen Mutter den im September geborenen Buben adoptiert. Doch dafür ist sie zu jung. Denn das Gesetz sieht für Adoptionen ein Mindestalter von 25 Jahren vor, sie selbst ist aber erst 23 Jahre.

Eine Regelung, die nach Ansicht einiger Juristen verfassungswidrig sein könnte, wenn man sich die aktuelle Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ansieht. Bis dahin können die beiden Frauen aber nichts tun, damit ihr Sohn auch rechtlich als ihr gemeinsames Kind anerkannt wird.

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