Freitag, 29. März 2024
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Trans-Frau abgeschoben, obwohl die Härtefallkommission noch nicht entschieden hatte

Schutzbedürftigkeit ignoriert? "Behörde bekannt für ihr knüppelhartes Vorgehen"

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In Deutschland ist eine schwer kranke Trans-Frau zurück nach Mazedonien abgeschoben worden. Der Kölner Flüchtlingsrat zweifelt daran, dass die Abschiebung, die von der Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises betrieben wurde, rechtens ist.

Die Trans-Frau leidet an mehreren psychischen Störungen und Diabetes

Demnach hat die Frau, die vom Flüchtlingsrat zum Schutz ihrer Persönlichkeit als „Frau B.“ bezeichnet wird, leide mehreren ärztlichen Stellungnahmen zufolge an schweren psychischen Störungen wie einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Angststörung, einer Bindungsstörung, einer Intelligenzminderung und einer strukturellen Störung. Außerdem habe sie Diabetes.

„Die eigenständige Einstellung mit Insulin ist Frau B. aufgrund ihrer zahlreichen psychischen Störungen nicht möglich. In der Flüchtlingsunterkunft kollabierte sie deswegen mehrfach. Es wurde schließlich auch ein betreutes Wohnen eingerichtet, welches letztendlich jedoch am erforderlichen Aufenthaltsstatus von Frau B. scheiterte. Frau B. ist auf Betreuung angewiesen, welche sie in Mazedonien nie erhielt und nicht erhalten wird“, so der Kölner Flüchtlingsrat in einer Aussendung.

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In Mazedonien lebte die kranke Frau auf der Straße und ernährte sich aus den Mülltonnen

Auch habe sie in Mazedonien mehrmals Gewalt und Diskriminierung erfahren: Denn Frau B. ist nicht nur transsexuell, sondern auch Analphabetin und Romni. Jahrelang habe sie auf der Straße gelebt und sich durch Betteln oder das Durchsuchen der Mülltonnen ernährt. Unterstützung bekam sie nur zeitweise von einer lokalen LGBT-Organisation.

Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch das zuständige Verwaltungsgericht haben den Asylantrag der Frau abgelehnt. Mazedonien gilt als sicheres Herkunftsland. Allerdings war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch ein Antrag bei der Härtefallkommission von Nordrhein-Westfalen anhängig.

Die Betreuerin der Frau ist zutiefst erschüttert

Marlen Vahle, die Betreuerin der Mazedonierin beim Flüchtlingsrat, ist erschüttert: „Ich kann es noch gar nicht fassen. Selten habe ich einen Menschen erlebt, der in so prekären Lebensverhältnissen lebte.“ Die Betroffene sei „sehr an Gewalt und Diskriminierung gewöhnt, dass es für sie zur Normalität wurde“.

Vahle ist überzeugt, dass Frau B. durch die Abschiebung in menschenunwürdige Lebensverhältnisse geschickt worden sei. Die Betreuerin der Trans-Frau geht davon aus, dass die Abschiebung zu ihrer Verwahrlosung und einem frühen Tod führt.

Scharfe Kritik an der zuständigen Ausländerbehörde

Die Mazedonierin sei ohne Not abgeschoben worden, kritisiert Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates. Dabei sei die besondere Schutzbedürftigkeit der Betroffenen ignoriert worden. Sie sei völlig auf sich alleine gestellt gewesen und habe die komplexen Abläufe des Asylverfahrens nicht verstanden.

Das habe dazu geführt, dass Asylantrag der Trans-Frau schnell als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde: „Die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist bekannt für knüppelhartes und unbarmherziges Vorgehen. Sie ist auch dafür bekannt, Verfahren bei der Härtefallkommission NRW zu ignorieren.“

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