Freitag, 29. März 2024
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Ehe-Öffnung: SPÖ kritisiert „bürokratische Winkelzüge“ des Innenministeriums

Keine klaren Regeln und noch immer aufrechte Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare: SPÖ fordert Kickl zum Handeln auf

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Wenn es um die Öffnung der Ehe geht, legt die Bundesregierung nicht gerade großen Eifer an den Tag: Erst 382 Tage, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat, wurden vom zuständigen Innenministerium den Ländern Richtlinien übermittelt, worauf zu achten ist, wenn schwule und lesbische Paare heiraten. Doch rechtlich verbindliche Durchführungsbestimmungen gibt es bis heute nicht.

Erst drei Monate nach der Öffnung der Ehe sollen die Regeln dafür feststehen

Diese sollen erst im März kommen – drei Monate nach Inkrafttreten der Ehe-Öffnung. Das sorgt bei der Opposition für Kritik. „Der Innenminister benutzt bürokratische Winkelzüge, um noch immer Paaren den Zugang zur Ehe zu erschweren. Das ist völlig inakzeptabel“, kritisiert nun SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner.

Deshalb haben die Sozialdemokraten gestern im Plenum des Nationalrats einen Antrag angebracht, mit dem sie Innenminister Herbert Kickl dazu auffordern, umgehend einheitliche Durchführungsverordnungen an alle Standesämter zu erlassen. Diese sollen auch jene Ungleichheiten abbauen, die derzeit einige binationale Paare erleben, betont Lindner.

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Derzeit werden gleichgeschlechtliche Paare in Österreich noch immer benachteiligt

Denn einer vorläufigen Mitteilung des Innenministeriums an die Landesregierungen zufolge gelte es auch in Österreich, wenn der Herkunftsstaat des Ehepartners die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verbiete. Eine Eingetragene Partnerschaft (EP), die rechtlich die gleichen Voraussetzungen braucht, können die Paare aber doch eingehen. Auch gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland vor dem 1. Jänner 2019 geschlossen wurden, werden der Mitteilung des Innenministeriums zufolge in Österreich nicht anerkannt.

Diese Richtlinien sorgten in der Community für Empörung: „Es ist wahrhaft traurig, dass wir, trotz der mehrfach klaren Worte des Verfassungsgerichtshofs, immer noch jeden Millimeter Diskriminierungsabbau vor den Gerichten hart erkämpfen müssen“, so der Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner, der „bestürzt über die ungebrochen boshafte Diskriminierungslust im Bund“ ist.

Ob das Innenministerium in den Durchführungsbestimmungen ein Einsehen zeigt, ist unklar. Der Antrag der SPÖ wurde in den Innenausschuss des Nationalrats verwiesen, wo er im Februar auf der Tagesordnung steht.

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