Freitag, 29. März 2024
HomePolitikInternationalJapan: 13 gleichgeschlechtliche Paare klagen gegen Ehe-Verbot

Japan: 13 gleichgeschlechtliche Paare klagen gegen Ehe-Verbot

Weil sie nicht gegen die Verfassung klagen können, greifen sie zu einem Trick

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Japan kämpfen dreizehn gleichgeschlechtliche Paare für ihr Recht auf Ehe. Sie haben am heutigen Valentinstag die Regierung auf Schadenersatz verklagt, weil sie nicht heiraten dürfen.

Das Ehe-Verbot verletzte ihre verfassungsmäßigen Rechte, sagen die Kläger

Die fünf weiblichen und acht männlichen Paare wollen Schadenersatz in der Höhe von umgerechnet etwa 9.000 Euro, weil ihnen die lokalen Behörden keine Ehezertifikate ausgestellt haben. Nun klagen sie vor Bezirksgerichten in Tokio, Osaka, Sapporo und Nagoya. Das Ehe-Verbot verletze ihre verfassungsmäßigen Rechte, so die Kläger.

„Dieser Valentinstag wird in Erinnerung bleiben“, meint Ai Nakajima, die in ihrer Heimat eine in Deutschland geschlossene Ehe mit der Deutschen Kristina Baumann anerkennen lassen möchte, vor dem Bezirksgericht von Tokio. Beim Einbringen der Klage sind ihr zehn weitere Kläger und ihre Anwälte beigestanden.

- Werbung -

„Nachdem ich unseren Fall dem Gericht vorgetragen hatte, habe ich begonnen zu bemerken, was für eine große Auswirkung dieser Fall für die japanische Gesellschaft haben könnte“, sagte sie dem Portal Gay Star News. Sie hofft, die Klage werde ein Meilenstein für sexuelle Minderheiten in Japan.

Die Ehe ist in der japanischen Verfassung als Verbindung von Man und Frau definiert

Artikel 24 der Verfassung regelt, dass eine Ehe „nur auf der gegenseitigen Zustimmung beider Geschlechter“ geschlossen werden soll. Da in Japan nicht gegen die Verfassung geklagt werden kann, bedienen sich die Aktivisten dieses juristischen Winkelzugs.

Initiiert wurde die Aktion von der Gruppe „Marriage For All Japan“. Deren Anwalt Takeharu Kato schätzt, dass die Gerichte mindestens fünf Jahre brauchen werden, um zu einer Entscheidung zu kommen. Finanziert wurde die Aktion auch über Crowdfunding.

Japan ist der einzige Staat der G-7 ohne Ehe-Öffnung oder Eingetragenen Partnerschaften

Japan ist der einzige Staat der G-7, in dem es weder eine eingetragene Lebenspartnerschaft noch die Ehe für alle gibt. Zwar bieten einzelne Bezirke und Städte Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare an, diese haben aber vor allem symbolischen Charakter.

Homosexualität ist in Japan zwar legal, aufgrund der konservativen Gesellschaft aber größtenteils ein Tabu. So betont die regierende Liberaldemokratische Partei (LDP) das traditionelle Familienbild, ihre Abgeordneten haben sich in der letzten Zeit wiederholt homophob geäußert.

Politiker zeigen öffentlich, dass sie Probleme mit sexuellen Minderheiten haben

Erst im Jänner hatte der 73-jährige Katsuei Hirasawa die Eingetragenen Partnerschaften einiger Städte und Bezirke kritisiert – schließlich erkenne sie der Staat sie nicht an. Weiters sagte der Abgeordnete, dass Japan kollabieren würde, wenn „alle so sind wie sie“, womit er die LGBT-Community meinte.

Die Abgeordnete Mio Sugita bezeichnete im Oktober letzten Jahres Rechte für sexuelle Minderheiten als Steuerverschwendung und meinte, gleichgeschlechtliche Paare seinen unproduktiv. Ihre Aussagen sorgten für Protesten, zu denen teilweise mehrere zehntausend Menschen kamen.

Gerade in der jüngeren Generation haben sich die Ansichten zu dem Thema gewandelt: Umfragen zufolge sind viele junge Japaner dafür, die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren zu öffnen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner