Mittwoch, 24. April 2024
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Deutschland: Barley will mehr Rechte für lesbische Elternpaare

Die Partnerin der leiblichen Mutter soll zur Mit-Mutter werden

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Die deutsche Justizministerin Katharina Barley von der SPD möchte die Rechte von Regenbogenfamilien stärken. Durch eine Änderung des Abstammungsrechts könnten lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes heterosexuellen Eltern gleichgestellt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Das Abstimmungsrecht sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es aus dem Justizressort

„Das Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäß“, so Barley. Dem solle die Reform, die nun in einem 62 Seiten starken Entwurf vorgestellt wurde, Rechnung tragen.

So soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen bei einem lesbischen Paar beispielsweise die Gattin der leiblichen Mutter als Mit-Mutter fungieren können. Dazu müssten die beiden Frauen zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sein oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

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Für schwule Paare würde sich nichts ändern: Mutter bleibt, wer das Kind zur Welt bringt

Für schwule Paare gilt weiterhin, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, Mutter ist und einer der Partner Vater werden kann, indem er zum Beispiel die Vaterschaft anerkennt. Sein Partner kann nach bereits geltenden Regeln durch Adoption ebenfalls Vater werden, falls die Mutter das Kind dafür freigibt.

Auch für heterosexuelle Paare soll die Reform des Abstimmungsrechts Änderungen bringen: So soll eine schwangere Frau, die sich scheiden lässt und deren Kind nicht von ihrem Ehemann stammt, ihren neuen Partner als Vater angeben können. Eine ähnliche Regelung wäre auch für lesbische Paare geplant.

Auch die künstliche Befruchtung soll neu geregelt werden

Neu geregelt sollen laut Barley auch künstliche Befruchtung und Eizellenspende werden. So soll der Partner der betroffenen Frau als Elternteil anerkannt werden, wenn der externe Samenspende auf seine Elternrolle verzichtet hat und seine Daten im Samenspenderregister hinterlegt sind.

Künftig sollen nach dem Willen des deutschen Justizministeriums im Familienrecht zwei Grundregeln gelten: Ein Kind kann nicht mehr als zwei Elternteile haben. Und Mutter ist diejenige, die das Kind zur Welt gebracht hat – auch wenn die genetische Mutter vielleicht jemand anderes ist. Da Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt ist, ist dieser Fall im Gesetz auch nicht vorgesehen.

Ziel des Entwurfs für ein neues Abstammungsrecht in Deutschland ist es, ein Recht zu schaffen, „das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält“.

Justizministerin Barley sieht ihren Gesetzesentwurf als Diskussionsgrundlage

Barley sei klar, dass mit den Vorschlägen „grundlegende Fragen unserer Gesellschaft aufgeworfen“ würden. Deshalb sieht sie den Gesetzesentwurf auch als Diskussionsvorschlag. Im Mittelpunkt der Elternschaft und bei allen Überlegungen zur Gesetzesreform stehe immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt, betonte die Familienministerin.

CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die bestehenden Regelungen „im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft“ zu überprüfen. Wann das neue Abstammungsrecht beschlossen werden könnte, ist noch offen.

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