Freitag, 26. April 2024
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„Homo-Heilung“ durch Stieropfer: Skuriller Betrugs-Prozess in St. Pölten

Insgesamt soll der Angeklagte einer 44-Jährigen 54.000 Euro entlockt haben

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Einen etwas skurrilen Prozess gab es am Landesgericht St. Pölten: Ein 53 Jahre alter Ägypter wurde nicht rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt – unter anderem, weil er einem seiner Opfer versprochen hatte, deren Sohn durch ein Tieropfer von dessen Homosexualität zu „heilen“.

Esoterisch vorbelastete 44-Jährige ließ sich 54.000 Euro entlocken

Wie die Bezirksblätter berichten, soll der Mann, der bereits drei einschlägige Vorstrafen hat, einer 44-Jährigen Frau mit Hang zur Esoterik über mehrere Jahre insgesamt rund 54.000 Euro entlockt haben. Im Jahr 2016 lernte die Frau den Schwindler kennen, zwei Jahre später „heirateten“ die beiden nach islamischem Recht. Und die Liebe ging in diesem Fall offenbar durch die Geldbörse.

So schaffte es der 53-Jährige, von seiner leichtgläubigen Partnerin immer wieder Geld für diverse Projekte zu bekommen: Einmal soll es um eine angebliche Mangoplantage in Ägypten gegangen sein, die finanzielle Zuwendung brauchte, dann um Geld für Aktien und Edelsteine aus Südafrika.

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Um ihren Sohn hetero zu machen, investierte die Mutter 1.000 Euro für die Opferung von zwei Stieren

Besonders bizarr war ein Wunsch der esoterisch angehauchten 44-Jährigen: Um ihren Sohn von seiner Homosexualität zu „heilen“, zahlte die Frau dem Angeklagten 1.000 Euro. Dafür sollte der Ägypter zwei Stiere opfern lassen. Der Erfolg dieser Zeremonie blieb überschaubar – was wahrscheinlich nicht nur daran lag, dass die Stiere nicht geopfert wurden.

Verteidiger Farid Rifaad bat den Richter schließlich um ein mildes Urteil für den 53-jährigen Vater von vier Kindern – schließlich sei der Mann geständig gewesen und habe seine Verantwortung anerkannt. Staatsanwalt Patrick Hinterleitner plädierte hingegen für eine strenge Strafe – aus präventiven Gründen.

Der Richter verurteilte den Mann schließlich als Wiederholungstäter zu einer unbedigten Haftstrafe von 22 Monaten. Außerdem muss er Schadenersatz leisten. Bei seiner ehemaligen Partnerin sind noch knapp 41.000 Euro offen. Einem anderen Paar, dem er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen rund 9.000 Euro entlockte, ist er noch 3.000 Euro schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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