Donnerstag, 28. März 2024
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Künftig mehr als zwei Eltern für Kinder aus Regenbogenfamilien?

Neuregelung des Abstammungsrechts in Deutschland sorgt für Diskussionen

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In der letzten Woche hat die deutsche Familienministerin Katharina Barley von der SPD einen Diskussionsentwurf für ein neues Abstammungsrecht vorgestellt. Dieses soll in einigen Bereichen Regenbogenfamilien stärken. Von den zuständigen Verbänden kommt Lob für dieses Vorhaben – aber auch Kritik an einzelnen Punkten.

Barleys Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Ehepartnerin einer leiblichen Mutter unter bestimmten Voraussetzungen als Mit-Mutter anerkannt werden kann. Außerdem will die Ministerin künstliche Befruchtung und Eizellenspende neu regeln. Künftig sollen zwei Grundregeln gelten: Erstens, ein Kind kann nicht mehr als zwei Elternteile haben. Und zweitens, Mutter ist diejenige, die das Kind zur Welt gebracht hat – auch wenn die genetische Mutter jemand anderes ist.

Dem Verband der Regenbogenfamilien gehen Barleys Änderungen nicht weit genug

Die Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilien-Fachkräfte (BIG RBFF), der LGBTI-Organisationen aus mehreren Bundesländern angehören, lobt die von Barley präsentierten Änderungen – macht aber klar, dass sie diese für nicht ausreichend hält. Sie hat eine eigene Liste von Forderungen aufgestellt.

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Die Interessengemeinschaft kritisiert, dass „der nunmehr vorgelegte Entwurf der Justizministerin lediglich Regelungsvorschläge für ärztlich unterstützte künstliche Befruchtungen“ biete. Eine andere große Gruppe von Regenbogenfamilien, nämlich jede, die ohne ärztliche Unterstützung eine Familie gründeten, bliebe unberücksichtigt.

Vorschlag des Verbandes: Mehr als zwei Eltern möglich, geschlechtsneutrale Sprache erwünscht

Die BIG RBFF fordert deshalb, die amtliche Zuordnung von Kindern zu ihren Eltern anzupassen. Ein Elternteil solle automatisch als solcher anerkannt werden, wenn eine von drei Voraussetzungen erfüllt sind: Elternteil soll demnach eine Person sein, die ein Kind geboren hat, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der gebärenden Person verheiratet oder verpartnert ist oder die die Elternschaft anerkennt. Dabei sei „geschlechtsneutrale Sprache anzustreben“.

Auch sollen Paare, die nicht in ein Kinderwunschzentrum gehen wollen, oder private Samenspender rechtlich besser abgesichert werden, fordert der Regenbogenfamilien-Verband. Mit einer „Elternschaftsvereinbarung vor Zeugung“ sollen die unverheiratete Mutter und der Spender eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben können, ob dem genetischen Vater oder der Beziehung der Mutter eine Elternrolle zukommen soll.

Auch der oppositionellen FDP geht Barleys Entwurf nicht weit genug. Er vernachlässigte die Rechte der biologischen Väter, sagte die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr am Montag. Gesellschaftlich seien Familien mit mehr Elternteilen längst Realität, hier müsse die Gesetzgebung nachziehen.

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