Samstag, 20. April 2024
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Rumänien: Senat dreht Eingetragene Partnerschaften ab

Trotz Aufforderung des Verfassungsgerichts: Für einen Senator würden sie "nichts bringen"

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In Rumänien hat der Senat am Montag gegen die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften verhindert: Gleich zwei Gesetzesinitiativen zu diesem Thema wurden abgeschmettert, berichten lokale Medien. Damit brechen die regierenden Sozialdemokraten eines ihrer Versprechen – und ignorieren LGBT-Aktivisten zufolge auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Die Einführung der „Bürgerlichen Partnerschaften“ würde nichts bringen, sagt ein Senator

Die Gesetze zur Einführung von „Parteneriate civile“, wörtlich „Bürgerliche Partnerschaften“, seien „ungerechtfertigt“ – sie würden „nichts bringen und keiner sozialen Notwendigkeit entsprechen“, erklärte Șerban Nicolae, Senator der regierenden sozialdemokratischen Partei PSD, nach der Abstimmung den Medien. Nun hat das rumänische Unterhaus das letzte Wort, auch hier haben die Sozialdemokraten eine Mehrheit.

Diese Partnerschaften sollen homo- und heterosexuellen Paaren offenstehen. Die Paare sollen in vielen Punkten mit Ehepaaren gleichgestellt werden, etwa bei der Sozial- und Krankenversicherung, im Erbschafts- oder Pensionsrecht. Sie sollen vor einem Notar geschlossen werden, mindestens ein Partner muss die rumänische Staatsbürgerschaft haben oder seit mindestens einem Jahr in Rumänien leben.

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Eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen Ländern geschlossen wurden, sollen dann in Rumänien dann als Bürgerliche Partnerschaft anerkannt werden.

Mit der Ablehnung brechen die regierenden Sozialdemokraten ein weiteres Versprechen

PSD-Parteichef Liviu Dragnea hatte die Einführung von Bürgerlichen Partnerschaften für schwule und lesbische Paare im Umfeld eines Referendums angekündigt, das die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in der Verfassung von Rumänien festschreiben wollte. Die als korrupt geltenden Sozialdemokraten unterstützten diese von Ultrakonservativen verlangte Verfassungsänderung, weil sie so auch von ihren eigenen Skandalen ablenken wollten.

Allerdings scheiterte das Referendum: Von den mehr als 18 Millionen registrierten Wählern stimmten nur 3,7 Millionen ab – das sind 20,41 Prozent. Es war die niedrigste Wahlbeteiligung in Rumänien seit dem Fall des Kommunismus.

Damit das Referendum gültig gewesen wäre, hätten mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten abstimmen müssen – und das, obwohl Ministerpräsidentin Viktoria Dăncilă erstmals in der Geschichte des Landes verfügt hatte, dass die Wahllokale zwei Tage statt bisher nur am Sonntag offen bleiben sollten.

Das Verfassungsgericht forderte die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften

Der rumänische LGBT-Verband „Mozaiq“ kritisierte deshalb das Abstimmungsergebnis im Senat als „schändlich“. Die rumänischen Politiker hätten vom gescheiterten Referendum nichts gelernt, so die Schlussfolgerung der Aktivisten.

Die Organisation „Accept“ geht noch einen Schritt weiter: Mit der Ablehnung von Eingetragenen Partnerschaften in Rumänien habe der Senat gegen eine Entscheidung des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstoßen. Beide hatten der Klage eines im Ausland verheirateten Paares Recht gegeben-

Der aus den USA stammende Ehemann eines Rumänen hat demnach das Recht, in der Heimat seines Mannes zu leben und zu arbeiten. Die in Belgien geschlossene Ehe der beiden muss auch in Rumänien gelten, zogen die Richter in Bukarest eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nach.

Rumänien ist eines von sechs Ländern der Europäischen Union, in denen gleichgeschlechtliche Paare keine Möglichkeit haben, eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft einzugehen. Die anderen Staaten sind die Slowakei, Bulgarien, Polen sowie Lettland und Litauen.

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