Freitag, 19. April 2024
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„Euch müsste man vergasen“: Neonazis jagen schwules Paar

Bewährungsstrafe für die amtsbekannten Täter

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Vor vier Jahren wurde ein schwules Paar im Saarland von Neunazis beschimpft und gejagt. Nun mussten sich die beiden 32-Jährigen vor dem Amtsgericht Merzig für ihre Taten verantworten – und kamen trotz ihrer einschlägigen Vorstrafen verhältnismäßig milde davon, berichtet die Saarbrücker Zeitung.

An der Kühltheke begann der amtsbekannte Rechte, das Paar homophob zu beleidigen

Im Februar 2015 wollte ein schwules Paar in einem Supermarkt in Merzig im Saarland einfach ein paar Lebensmittel einkaufen gehen. An der Kühltheke wurden die beiden Männer von einem der Täter zunächst schwulenfeindlich beleidigt. Der einschlägig amtsbekannte Mann, der eine Bomberjacke mit dem Emblem der Neonazi-Gruppe „Sturmdivision Saar“ trug, fragte die Männer zunächst, ob sie schwul seien – aus Selbstschutz verneinten sie die Frage.

Doch der Angeklagte ließ sich dadurch nicht abbringen. Er beschimpfte das Paar lautstark als „Schwuchteln“, bezeichnete ihren Lebensstil als „eklig“ und schrie: „Euch müsste man vergasen“. Am liebsten würde er ihnen die Genitalien abschneiden, rief er ihnen noch hinterher. Andere Kunden schritten nicht ein.

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Vor dem Supermarkt passte ein Kumpel des Neonazis das schwule Paar ab

Vor dem Supermarkt ging der Spießrutenlauf weiter. Der Neonazi und ein mittlerweile eingetroffener Komplize aus Saarlouis verfolgten das schwule Paar bis zu dessen Auto und beschimpften es weiter. Einer der beiden Männer wurde von dem Neonazi schließlich gewaltsam gegen sein Auto geschubst. In ihrer Panik flüchtete das Paar ins Auto und fuhr davon, ihre Einkäufe ließen sie auf dem Parkplatz des Supermarkts stehen.

Dass sich die Täter erst jetzt vor Gericht verantworten müssen, lag daran, dass Zeugen in der Vergangenheit einfach nicht erschienen waren. Auch versuchte die Verteidigung, dem Hauptangeklagten durch ein psychiatrisches Gutachten den Prozess zu ersparen.

Bewährungsstrafen, gemeinnützige Arbeit, Schadenersatz und eine Entschuldigung

Trotzdem waren sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und der Richter in seiner Urteilsbegründung einig: Die beiden Neonazis haben eine Hetzjagd auf das schwule Paar veranstaltet. Dass sich die Angeklagten vor dem Richterspruch bei ihren heute 29 Jahre alten Opfern entschuldigten, wurde als strafmildernd gewertet.

Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung wurde der Haupttäter zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er den Opfern 400 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er nahm das Urteil noch im Gericht an. Sein Mittäter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, auch er muss den Opfern 400 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sein Anwalt kündigte Berufung an.

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