Samstag, 20. April 2024
HomePolitikInlandNeuer Erlass für Sexualpädagogik: Kein Verbot für TeenSTAR

Neuer Erlass für Sexualpädagogik: Kein Verbot für TeenSTAR

Jetzt ist es fix: Lehrer müssen in den Klassen bleiben, mehr Mitsprache für (konservative) Eltern

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Das Unterrichtsministerium hat einen neuen Erlass für Sexualpädagogik an Schulen herausgegeben. Bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen müssen Lehrerinnen und Lehrer künftig während der Einheiten in der Klasse bleiben, die Eltern vorab über die Einbindung von Vereinen informiert werden. Damit reagiert das Ministerium jetzt auch offiziell auf die Vorgänge rund um den christlich-konservativen Verein TeenSTAR – ein Verbot gibt es aber nicht.

Homosexualität soll heilbar sein, Sex vor der Ehe und Masturbation schädlich

Der Verein war in die Kritik geraten, nachdem der HOSI Salzburg interne Schulungsunterlagen zugespielt worden waren. Dort wurde unter anderem behauptet, Homosexualität sei durch eine Kombination aus Therapie, Selbsthilfegruppen und Seelsorge „heilbar“. Außerdem wurde dort Familienplanung ohne Empfängnisverhütung oder der Verzicht auf Sex vor der Ehe propagiert, Masturbation gilt als schädlich.

Der nun herausgegebene Erlass zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen in der Sexualpädagogik legt fest: Die Vermittlung von Sexualpädagogik bleibt Sache der Lehrerinnen und Lehrer. Doch den einzelnen Lehrkräften „steht es im Rahmen des Unterrichts frei, außerschulische Personen bzw. Organisationen in den Unterricht einzubinden, sofern die Einbindung ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffs erfolgt, den rechtlichen Grundlagen entspricht und in der notwendigen Qualität erfolgt“.

- Werbung -

Mehr Informationen für Eltern, keine Kostenbeiträge und Überprüfung der Lehrenden

Dafür gibt es jetzt strengere Kriterien: So müssen die Eltern rechtzeitig im Vorhinein informiert werden – und zwar sehr ausführlich: So sind die konkreten Personen oder Organisationen „und deren wertebezogener Hintergrund“ ebenso anzugeben wie die geplanten Inhalte und Methoden. „Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden“, heißt es im Erlass.

Die schulenden Personen müssen außerdem eine entsprechende Strafregisterbescheinigung vorweisen können und die „didaktischen Methoden und Inhalte altersgemäß sind sowie an die Lebenswelt der Kinder anknüpfen“. Der vermittelte Stoff muss dabei „sachlich richtig“ sein und „mit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft des betreffenden Wissensgebietes“ übereinstimmen. Der Unterricht muss sich „am Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie Vielfalt der Lebensformen und Ausrichtung an den internationalen Menschenrechten“ orientieren und das „Indoktrinationsverbot“ beachten, wonach die Lehrkräfte der Schule „verpflichtet sind, einen vorurteilsfreien Unterricht anzubieten, ohne geschlechtsstereotype Zuweisungen“.

Außerdem muss die Veranstaltung zumindest an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein. „Die Vorschreibung und Einhebung von (verpflichtenden) Kostenbeiträgen durch die Erziehungsberechtigten zwecks Durchführung der ‚Workshops‘ am Schulstandort ist daher im Hinblick auf die Schulgeldfreiheit nicht zulässig“, heißt es im Rundschreiben.

TeenSTAR darf aktiv bleiben, wenn es die Kriterien des Erlasses erfüllt

Das von Unterrichtsminister Heinz Faßmann zunächst angekündigte Verbot für TeenSTAR, seine Kurse an österreichischen Schulen zu halten, wird mit dem Erlass nicht kommen: Der Verein darf an Schulen aktiv bleiben, solange er die Kriterien des Erlasses erfüllt.

Bei einer Überprüfung der Unterlagen an die Schüler hat das Ministerium die inkriminierten Stellen nicht gefunden, TeenSTAR spricht von einer Überarbeitung. Allerdings betont die HOSI Salzburg, dass ihnen andere Unterlagen vorliegen als jene, die TeenSTAR zur Prüfung vorgelegt habe: Den LGBT-Aktivisten liegen etwa ein Jahr alte interne Schulungsunterlagen vor.

Dafür könnte der Erlass des Bildungsministerium für Sexualpädagogik an Schulen jetzt für LGBT-Vereine zum Problem werden, die ebenfalls Jugendliche aufklären: Konservative Eltern könnten sich nun verstärkt gegen die Vorträge querstellen. Ob sie das auch tun, wird die Zeit weisen. Ob die höheren Standards, die an die Vortragenden gestellt werden, gerade kleinere Vereine und Gruppen betreffen könnten, steht noch nicht fest.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner