Donnerstag, 28. März 2024
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Brunei: Todesstrafe für Homosexualität vor dem Start

Der südostasiatische Staat möchte morgen sein neues Strafrecht in Kraft setzen

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Ab morgen müssen schwule Muslime in Brunei die Todesstrafe fürchten: Der Kleinstaat in Südostasien will den „Sharia Penal Code“ (SPC) verabschieden, ein Strafgesetz auf Basis der Scharia. Es sieht für verheiratete Muslime, die Sex mit Männern haben, die Steinigung vor.

Bereits jetzt ist gleichgeschlechtlicher Sex illegal – die Strafen werden verschärft

Unverheirateten Männer oder Nicht-Muslime drohen bei gleichgeschlechtlichem Sex Haftstrafen und Peitschenhiebe. Sex zwischen Frauen wird künftig mit Geldstrafen, Haft bis zu zehn Jahren oder 40 Peitschenhieben bestraft. Auch jetzt ist gleichgeschlechtlicher Sex in Brunei – nach den alten Gesetzen der ehemaligen britischen Kolonialmacht – illegal, es drohen bis zu zehn Jahren Haft.

„Während in Brunei homosexuelle Handlungen bereits nach Gesetzen aus der britischen Kolonialherrschaft kriminalisiert werden, wird das mit dieser Ankündigung nun auf ein ganz neues Niveau gehoben“, so Matthew Woolfe von der in Australien beheimateten Menschenrechtsorganisation „The Brunei Project“.

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Die Bevölkerung darf nicht wissen, welche harten Gesetze beschlossen werden

Bis jetzt wurde die vollständige Einführung des Gesetzes wegen der internationalen Proteste immer wieder verschoben. Deshalb geht die Regierung jetzt offenbar sehr heimlich vor. „Einer Quelle zufolge besteht ein Verbot der Berichterstattung der lokalen Medien über die Umsetzung des SPC, was jedoch derzeit nicht überprüft werden kann“, so Woolfe weiter.

Nach heftigen internationalen Protesten wurde bislang nur der erste Teil, bei dem geringere Strafen vorgesehen sind, für alle 415.000 Einwohner des Kleinstaats umgesetzt. Für die islamische Bevölkerung, die rund zwei Drittel der Bevölkerung in Brunei ausmacht, gilt die Scharia bereits seit 1984. Woolfe vermutet, vermutet, die Regierung von Brunei versucht, mit der endgültigen Umsetzung „unter dem Radar zu fliegen“.

Für die unterdrückte Community in Brunei ist das Gesetz eine Katastrophe

Ob die Todesstrafe auf schwulen Sex auch ausgeführt werden würde, ist unklar. So weisen einige Aktivisten darauf hin, dass für eine Verurteilung nach der Scharia vier Zeugen nötig sind und Videoaufnahmen nicht zulässig seien, was eine Verurteilung unwahrscheinlicher macht. Einen einschüchternden Effekt auf die Betroffenen gibt es aber auf jeden Fall.

Die letzte Hinrichtung in Brunei gab es im Jahr 1957. Die Todesstrafe wurde vor fünf Jahren im Zuge der Angleichung des Rechts an die Scharia wieder eingeführt.

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