Dienstag, 16. April 2024
HomeNewsChronikVon Polizisten misshandelt: Kölner Richter entschuldigt sich bei CSD-Teilnehmer

Von Polizisten misshandelt: Kölner Richter entschuldigt sich bei CSD-Teilnehmer

Dafür wird nun jetzt gegen die Beamten vor Ort ermittelt

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Es kommt in deutschen Gerichtssälen nur selten vor, dass ein Richter bei der Urteilsverkündung mit den Tränen kämpft. Doch am Freitag gab es in Köln so einen Moment – im Prozess gegen einen Mann, der beim CSD Köln einen Polizisten verletzt haben soll, aber unschuldig war.

Der Vorfall, der verhandelt wurde, ereignete sich 2016 beim CSD Köln. Sven W. wollte zwei Frauen während den Feiern helfen, in einem Schnellrestaurant aufs Herren-WC gehen zu können. Es kam zu einem Streit mit einem anderen Gast, die Restaurantleitung rief die Polizei – und diese kümmerte sich sehr eigenwillig um den jungen Mann.

Prügel-Vorwürfe gegen zwei Kölner Polizisten

Danach warf der Kölner Polizei auf Facebook vor, ihn „gewaltsam, ohne Gegenwehr auf den Boden gehauen“ und wiederholt bewusstlos geschlagen zu haben. Auf Facebook schrieb das Opfer damals, er sei von zwei Beamten „regungslos, an den Haaren, am ganzen Körper gepackt und wie ein nasser Sack nach draußen gezerrt und geschleppt“ und dann „in den Wagen geprügelt“ worden.

- Werbung -

Auf der Wache wurde er in eine Zelle gebracht, es folgten „viele solcher menschenunwürdigen Erfahrungen“, erinnerte er sich. Erst gegen 0.30 Uhr wurde er in Unterhose und T-Shirts mit einer nassen Jeans in der Hand freigelassen und auf die Straße geschickt – um dort gleich einen Platzverweis zu bekommen. Doch Zeugen für diese Misshandlungen gab es zunächst nicht, die Polizei hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Wegen Beleidigung und Verletzung von Polizisten landete das mutmaßliche Opfer vor Gericht

Stattdessen landete der junge Mann als Angeklagter vor dem Landgericht Köln. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er Polizisten am Rande des CSD beleidigt, falsch verdächtigt und sogar verletzt haben soll. Doch dort bestätigten zwei bei dem Einsatz ebenfalls anwesende Polizistinnen die Geschichte ihrer Kollegen, dass der Mann „äußerst aggressiv und provokant“ gewesen sein soll, nicht.

Eine gab an, sich kaum erinnern zu können – die zweite, die mittlerweile aus dem Polizeidienst ausgeschieden ist, schilderte, dass nicht der Angeklagte, sondern ihre Kollegen „aggressiv“ gewesen seien und den jungen Mann mehrfach in die Körpermitte geschlagen hätten – auch dann noch, als dieser schon am Boden gelegen habe.

Freispruch für das Opfer, Ermittlungen gegen die Polizisten

Der Mann wurde schließlich freigesprochen. Stattdessen besteht der Verdacht von mehreren Straftaten im Amt durch die beiden Polizisten, die den Mann festgehalten hatten. Schon der erste Blendschlag, mit dem einer der Beamten den 55-Kilo-Mann niedergestreckt hatte, sei als Körperverletzung im Amt zu werten, so der Richter.

Ihn danach zu fesseln sei ebenso „unverhältnismäßig“ gewesen wie die anschließende Ingewahrsamnahme. Mindestens einen Tritt und einen Faustschlag in den Rücken des gefesselten und am Boden liegenden Demonstranten, den auch zwei Zeugen gesehen hatten, könnten als „gefährliche Körperverletzung“ zu werten sein, so der Richter weiter. Für die beiden Beamten gilt die Unschuldsvermutung.

Dem Richter fehlten bei der Urteilsverkündung die Worte

Dem Richter fehlen für das Verhalten der Polizisten die Worte. Er sitze als Vertreter eines Staates hier, den er für „einen der bestmöglichen“ halte, sagte er bei der Urteilsverkündung. „Als solcher schäme ich mich im Grunde. Sofern es an mir ist, bitte ich den Angeklagten für den Staat um Entschuldigung.“

Das Landgericht informierte umgehend das Oberlandesgericht und das Justizministerium über das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Die Ermittlungen gegen mehrere Kölner Polizeibeamte sind angelaufen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner