Freitag, 29. März 2024
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Gegen Lesben und Schwule gehetzt: Verurteilung gegen AfD-Politiker bestätigt

Dafür bekam der Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer einen "Berufungs-Rabatt" von 2.000 Euro

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Weil er Lesben und Schwule unter anderem als „widernatürlich“ bezeichnet hatte, wurde der ehemalige AfD-Abgeordnete Kay Nertsheimer zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil hat er berufen – und ist abgeblitzt, wie die Berliner Morgenpost jetzt berichtet.

Lesben und schwule seien „genetisch degeneriert“, meinte Nerstheimer auf Facebook

Im Dezember 2014 hatte Nerstheimer auf Facebook mehrere Kommentare veröffentlicht, in denen er Schwule und Lesben als „genetisch degeneriert“, „widernatürlich“ oder Fehler der Natur bezeichnet hatte. Er meinte außerdem, dass man Kinder „vor so etwas“ schützen müsse.

Diese Kommentare brachten ihn letztes Jahr vor das Amtsgericht Tiergarten: Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der Volksverhetzung gegeben. Das sah Nerstheimers Anwalt Roland Ulbrich, der auch in der AfD Sachsen tätig ist, anders. Er stellte einen Beweisantrag, dass es eine „vertretbare wissenschaftliche These“ sei, dass Homosexualität „widernatürlich“ sei.

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Vor Gericht wies Nerstheimer die Vorwürfe der Volksverhetzung zurück

Nerstheimer selbst hatte die Vorwürfe in der Verhandlung nach anfänglichem Schweigen zurückgewiesen. Einzelne Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen, zu anderen wiederum sei er „regelrecht provoziert“ worden, behauptete der beim Prozess am Amtsgericht.

Das sah das Gericht anders , es verurteilte Nerstheimer zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro. Nerstheimer, der unter anderem wegen seiner Äußerungen trotz Direktmandates kein Mitglied der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ist, ging in Berufung. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Berliner Landgericht bereits im Mai die Verurteilung bestätigt.

2.000 Euro Berufungs-Rabatt für den AfD-Politiker

Die Strafe wurde – wie es bei Berufungen häufig der Fall ist – allerdings von 7.000 Euro auf 5.000 Euro gesenkt. Doch Nerstheimer gibt nicht auf. Der Politiker will nach Informationen der Berliner Morgenpost in Revision gehen. Das hat das zuständige Berliner Kammergericht bereits bestätigt.

Für Kay Nerstheimer wäre es übrigens nicht der erste rechtskräftige Verurteilung. Der Abgeordnete ist bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verletzung der Unterhaltspflicht sechsfach vorbestraft.

Nerstheimer ist auch ein ehemaliges Mitglied der „German Defence League“. Die Organisation wird vom Bremer Verfassungsschutz als rechtsextremistisch und islamfeindlich eingestuft.

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