Donnerstag, 25. April 2024
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Conchita „krank“ und „verhaltensgestört“: Presserat rügt Jeannée

Doch die "Krone" ist kein Mitglied des Pressrats - die Rüge hat also keine Konsequenzen

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Der Österreichische Presserat hat Kronen Zeitung-Kolumnisten Michael Jeannée verurteilt, weil er Song-Contest-Gewinnerin Conchita alias Tom Neuwirth für seinen Auftritt am Opernball als „verhaltensgestört“ und „krank“ bezeichnet hat. Konsequenzen dürfte es für den ehemaligen Gesellschaftsjournalisten allerdings keine geben.

Mit Latexkleid und Glatze am Opernball: Das sorgt für eine empörte „Post von Jeannée“

Jeannée empörte sich am 2. März in seiner Kolumne, dass Conchita beim Staatsball im weißen Latex-Kleid und mit Glatze auftrat. Doch seine Wortwahl ging zu weit, so Senat 1 des Presserats. Der 75-Jährige habe damit die Menschenwürde des Künstlers verletzt. Dabei hat das Selbstkontroll-Gremium der österreichischen Presse berücksichtigt, dass es sich bei „Post von Jeannée“ um einen Kommentar handelt, bei dem die Meinungsfreiheit besonders weit auszulegen ist.

Doch Begriffe wie „verhaltensgestört“ und „krank“ seien sehr wohl geeignet, in die Menschenwürde einzugreifen, so der Presserat. „Die Kritik des Autors am öffentlichen Auftritt der Künstlerin am Opernball hätte auch ohne die persönlichkeitsverletzenden Begriffe geäußert werden können“, heißt es in der Entscheidung. Dass Conchita eine Person des öffentlichen Interesses sei, spiele dabei keine Rolle – auch diese müssten „grobe und menschenverachtende Charakterisierungen“ nicht hinnehmen.

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Konsequenzen wird es keine geben – weder für die Zeitung, noch für den Kolumnisten

Die Kronen Zeitung wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Das dürfte allerdings ein frommer Wunsch bleiben: Österreichs auflagenstärkstes Boulevardblatt erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht an. So wurde der Kolumnist von dem Gremium unter anderem verurteilt, als er 2000 über einen 14-jährigen Einbrecher, der von einem Polizisten erschossen wurde, schrieb: „Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben.“

Wenn es um ihn selbst geht, ist Michael Jeannée allerdings etwas empfindlicher: Im Jahr 2017 klagte er gegen Wolfgang Fellner, Herausgeber des Konkurrenzblattes Österreich, weil dieser ihn als „Sudelfeder“ und „Promille-Schreiber“ bezeichnet hatte – mit dem Resultat, dass ersteres für den Richter keine Beleidigung war, zweiteres aber schon. Es gebe kein „ausreichendes Tatsachensubstrat“, dass der 75-Jährige seine Kolumnen angeheitert verfasse, so der Richter im März 2018. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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