Samstag, 20. April 2024
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Lehrling arbeitet „wie ein Homo“: Beschimpfung hatte Folgen – für den Betroffenen

Weil er sich gegen den Spruch einer Kollegin wehren wollte, wurde er gefeuert, behauptet ein 21-Jähriger

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Im niederösterreichischen Tulln soll ein Lehrling in einem Supermarkt von einer Kollegin als schwul beschimpft worden sein. Dagegen wehrte sich der 21-Jährige – kurz darauf wurde das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet. Das berichten die niederösterreichischen Bezirksblätter.

Vor den Kunden soll die Kollegin den 21-Jährigen erniedrigt haben

„Max, komm her, du arbeitest wie ein Homo“, soll die Kollegin vor Kunden einer Billa-Filiale in Tulln zu dem 21-Jährigen, der sich noch in der Probezeit befunden hatte, gesagt haben. Der junge Mann kündigte daraufhin an, rechtliche Schritte einzuleiten. Doch plötzlich wurde das Dienstverhältnis aufgelöst – vorzeitig und ohne Vorwarnung, wie Max betont.

Offiziell begründet wurde der Rausschmiss damit, dass Max seine Leistung nicht erbringen würde. Doch das habe er zuvor von Kollegen und Vorgesetzten nie gehört, erklärt  er im Gespräch mit den Bezirksblättern.

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Der REWE-Konzern bestreitet die Behauptungen des Betroffenen

Für den REWE-Konzern, zu dem Billa gehört, ist diese Episode gerade jetzt mehr als unangenehm. Denn der Konzern ist im Einzelhandel führend, wenn es um Diversität geht: Es gibt eine eigene Gruppe für LGBT-Mitarbeiter, und man ist auch einer der Hauptsponsoren der EuroPride 2019, die in wenigen Wochen in Wien stattfindet. Dem entsprechend ist man auch um Schadensbegrenzung bemüht.

„Diese Trennung hat nicht deswegen stattgefunden, weil jemand homosexuell ist – im Gegenteil, bei uns wird Diversität ganz groß geschrieben“, betont Billa-Regionalmanager Andreas Preiser im Gespräch mit dem Regionalblatt. Die Kündigung habe andere Gründe, die er nicht öffentlich erörtern wolle.

In der Arbeitswelt ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten

Die niederösterreichische Arbeiterkammer rät bei solchen Beleidigungen, diese zu protokollieren und sofort den Dienstgeber und den Betriebsrat zu kontaktieren. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Dienstgeber darauf achten, dass dem Dienstnehmer durch solche Beleidigungen kein gesundheitlicher Schaden entsteht.

Außerdem ist in Österreich in der Arbeitswelt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung seit 2004 verboten. Das Diskriminierungsverbot umfasst direkte und indirekte Diskriminierung sowie Belästigung oder Mobbing. Das Verbot betrifft sämtliche Arbeitsbedingungen, einschließlich Einstellung, Fortbildung, Umschulung, Beförderung oder Kündigung.

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