Freitag, 29. März 2024
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Stadt Wien verweigerte Kindern einer lesbischen Mutter die Staatsbürgerschaft

Weil sie mit ihrer Partnerin in Mexiko lebt und die Kinder auch dort geboren wurden, gab es unvorhergesehene Probleme

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Eine in Mexiko lebende Österreicherin hat nun beim Verwaltungsgericht Wien die österreichische Staatsbürgerschaft für ihre Kinder erkämpft, die sie gemeinsam mit ihrer mexikanischen Frau aufzieht. Die Wiener Landesregierung hatte ihren Kindern zunächst die Staatsbürgerschaft verwehrt. Das berichtet das Rechtskomitee Lambda (RKL).

Nach mexikanischem Recht ist auch die Österreicherin Mutter der Kinder

Die Österreicherin lebt in Mexiko und ist dort mit einer Mexikanerin verheiratet. Mit einer Samenspende bekam die Partnerin der Österreicherinnen im Dezember 2014 Zwillinge. Nach mexikanischem Recht gelten beide Frauen als Mütter, das steht auch in der Geburtsurkunde.

Nach der Geburt wollte die Österreicherin, dass die Kinder auch die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen. Die Frau war zuversichtlich: Auf der Geburtsurkunde war sie als Mutter eingetragen, und wenige Wochen nach der Geburt der Zwilling war in Österreich die automatische gemeinsame Elternschaft für die Kinder von verpartnerten Frauenpaaren eingeführt worden. Außerdem hatte der Verfassungsgerichtshof vor Jahren geurteilt, bei Kindern, die im Ausland künstlich gezeugt wurden, für diese die dortigen Gesetze gelten und beglaubigte Geburtsurkunden anzuerkennen sind.

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Die Stadt Wien fragte bei der Botschaft nach, ob die Geburtsurkunden der Kinder echt sind

Doch die Mutter hatte nicht mit dem Widerstand der Stadt Wien gerechnet: Diese weigerte sich festzustellen, dass die Kinder seit ihrer Geburt österreichische Staatsbürger sind, weil es auch ihre Mutter ist. Stattdessen gab die zuständige Landesregierung bei der österreichischen Botschaft Nachforschungen über die Echtheit der mexikanischen Geburtsurkunden in Auftrag.

Doch auch nachdem sich die Echtheit der Urkunden bestätigt hatte, wurde dem Antrag nicht einfach stattgegeben. Die Wiener Landesregierung habe daraufhin „den Antrag schlicht und einfach liegen gelassen und nicht entschieden“, kritisiert das RKL in einer Aussendung.

Das Verwaltungsgericht entschied klar zugunsten der Regenbogenfamilie

Deshalb ging die junge Familie vor das Verwaltungsgericht Wien – und dieses entschied in ihrem Sinn. Es stellte klar, dass die Zwillinge des Frauenpaares österreichische Staatsbürger sind: Zwar wurde die automatische Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare erst mit 1. Jänner 2015 eingeführt – die alte Regel sei aber diskriminierend gewesen. Das Gesetz müsse daher grundrechtskonform ausgelegt werden, so das Verwaltungsgericht.

„So erfreulich dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist, so beschämend ist es, dass gleichgeschlechtliche Familien ihre Rechte immer noch Millimeter für Millimeter vor den Gerichten erkämpfen müssen“, sagt RKL-Präsident Helmut Graupner, der auch die Familie vor Gericht vertreten hat.

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