Freitag, 29. März 2024
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Drittes Geschlecht: Erster Reisepass und erste Geburtsurkunde ausgestellt

Doch viele Intersexuelle werden für dieses Recht weiter vor Gericht ziehen müssen

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In Österreich sind die ersten Urkunden mit dem dritten Geschlecht ausgestellt worden. Ein Reisepass mit dem europaweit akkordierten Geschlechtseintrag „X“ und eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag „divers“ sind die amtliche Bestätigung dafür, dass Intersex-Aktivist Alex Jürgen die erste Hürde in seinem Kampf gegen die österreichische Bürokratie gewonnen hat.

Große Freude bei Alex Jürgen und seinem Anwalt Helmut Graupner

„Wir freuen uns sehr und feiern die historische Ausstellung der ersten Urkunden mit drittem Geschlecht“, sagte Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), Österreichs größter Bürgerrechtsorganisation für sexuelle Minderheiten.

Möglich wurden die diversen Geschlechtseinträge durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aus dem Vorjahr. Demnach haben Menschen, deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist, ein Recht auf entsprechende Urkunden. Doch diese Entscheidung sei vom Innenministerium nur unzureichend umgesetzt worden, kritisiert Graupner.

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So ganz wollte das Innenministerium die Entscheidung des Höchstgerichts offenbar nicht umsetzen

So wollte Alex Jürgen in seiner Geburtsurkunde eigentlich den Eintrag „inter“ und nicht „divers“. Genau das hat das Höchstgericht auch angeordnet. Doch das zuständige Standesamt in Steyr musste die Urkunde mit dem Eintrag „divers“ ausstellen. Denn das hat Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ in einem Erlass aus dem Dezember 2018 angeordnet.

In dem Erlass ist auch festgelegt, dass das Geschlecht Neugeborener nur als „männlich“, „weiblich“ oder „offen“ eingetragen werden dürfe und der dritte Geschlechtseintrag nur dann zustehe, wenn sogenannte „VdG-Boards“ und nicht etwa spezialisierte Mediziner die Intersexualität bestätigen. „VdG“ steht dabei für „Variante der Geschlechtsentwicklung“ – und diese Gremien gibt es aber bis heute, ein halbes Jahr nach dem Erlass, nicht.

Kickl würde mit seinem Erlass die Standesämter „zum Rechtsbruch“ anweisen, ärgert sich Graupner. Er kündigte an, dass Alex Jürgen noch einmal vor Gericht ziehen werde, um in seiner Geburtsurkunde jenen Geschlechtseintrag zu bekommen, der ihm auch zustehe. Denn die Gerichte sind – anders als die Standesämter – nicht an den Erlass des Innenministers gebunden.

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