Freitag, 29. März 2024
HomeSzeneSteiermarkKeine Geldstrafe für rosalila Wappen-Panther

Keine Geldstrafe für rosalila Wappen-Panther

Angepasstes Steirerwappen stellt doch keinen Rechtsbruch dar

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Es war eine der kuriosesten Meldungen der letzten Monate: Die RosaLila PantherInnen (RLP), die größte LGBT-Organisation der Steiermark, sollten für einen rosalila Panther auf ihrer Homepage 300 Euro Strafe zahlen. Dagegen haben die RLP berufen – und nun Recht bekommen.

Wegen der unrechtmäßigen Verwendung des Landeswappen sollte der LGBT-Verein bestraft werden

Im August letzten Jahres bekamen die RLP einen Strafbescheid vom Grazer Magistrat. Diesem war bereits im März auf Anordnung des Chefs der Protokollabteilung des Landes Steiermark zur Kenntnis gebracht worden, dass sie auf ihrer Homepage unrechtmäßig „das Landeswappen in der Form des Hoheitszeichens des Landes Steiermark“ führen würden.

Denn dort hatten die PantherInnen ihre eigene, ironisch gemeinte Wappenversion – mit einem rosaroten Panther, und als Helmzier wurde der traditionelle Herzogshut ebenfalls pink und lila eingefärbt. Das hatte den Beamten zu viel Ähnlichkeit mit dem Wappen der Steiermark, der „in grünem Schild der rotgehörnte und gewaffnete silberne Panther, der aus dem Rachen Flammen hervorstößt“.

- Werbung -

Gegen Joe Niedermayer, den Vorsitzenden der RLP, wurde deshalb eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 300 Euro verhängt. Pikant dabei: Der Verein wird sowohl von der Stadt Graz als auch vom Land Steiermark gefördert. „Wir haben einen heißen Sommer und offenbar wollte im Grazer Magistrat jemand ‚die Warmen‘ schikanieren“, ärgerte sich Niedermayer damals. Er kündigte an, gegen den Bescheid zu berufen – und schlimmstenfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.

Es gibt Unterschiede zwischen dem Landeswappen und der PantherInnen-Version

„Die Verwendung des Landeswappens ‚in einer erkennbar geänderten Form‘ bedarf nach §7 Abs. 3 Z 5 keiner Anzeige bei der Landesregierung. Allein der im Wappenstil ausgeführte Teil der Grafik ‚RLP Wappen‘ zeigt nicht nur einen rosalila statt einem silbernen Panther. Abgesehen von dieser völlig anderen Farbgebung der heraldischen Figur unterscheidet sich allein dieser Teil der Grafik vom gesetzlich genau definierten Landeswappen in acht weiteren Elementen“, argumentierten die RLP in der Berufung.

Eine Erklärung, die letztendlich auch dem Grazer Magistrat einleuchtete. Das Verfahren wurde am 26. April schließlich eingestellt, weil „der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen“

Die 500 Euro, der über Crowdfunding für die rechtliche Unterstützung der RLP in dieser Sache gesammelt, aber nicht verwendet wurde, werden nun an den Verein Queer Base überwiesen, der sich für LGBT-Geflüchtete einsetzt.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner