Samstag, 20. April 2024
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„Zu wenig Übergriffe gegen LGBT in Ägypten“: Gericht in Bremen lehnt Asylantrag ab

LGBT-Aktivisten kritisieren Entscheidungen als zynisch und grundrechtswidrig

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In Bremen droht vier schwulen und bisexuellen Flüchtlingen die Abschiebung. Das gaben das queere Zentrum „Rat&Tat“, das die Flüchtlinge betreut, und die Gruppe Queeraspora bekannt. Den Männern, zwei Ägypter, ein Pakistaner und ein Marokkaner, droht „aufgrund von unsensiblen und unaufgeklärten Entscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) bzw. der Verwaltungsgerichte in Bremen und Oldenburg“ die Abschiebung, so das Zentrum.

Weil ein Ägypter in seiner Heimat nicht geoutet war, droht im dort auch keine Gefahr, meint das Gericht

So wurde etwa der Antrag eines Ägypters abgelehnt, weil er sich erst in Deutschland als schwul geoutet habe und deshalb in seiner Heimat nicht verfolgt wurde. „Unseres Erachtens spielt das Amt mit der Unversehrtheit und Zukunft eines jungen Mannes, der in Kenntnis der Lage in seinem Herkunftsland erst hier den Mut aufgebracht hat sich zu outen“, ärgert sich „Rat&Tat“ über die Entscheidung.

Im Fall des zweiten Ägypters entschied das Verwaltungsgericht Bremen, dass es in dessen Heimat „eine zu geringe Zahl von Berichten über Übergriffe auf LBGT-Einzelpersonen“ gebe. Zwar lägen „Übergriffe staatlicher Behörden auf Homosexuelle vor, diese beziehen sich jedoch erkennbar auf öffentlichkeitswirksame Ereignisse“.

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Für Queeraspora ist diese Entscheidung ein Skandal: Es sei „unfassbar“, dass das Gericht den Betroffenen empfehle, „die homosexuelle Identität heimlich auszuleben, und Menschen zur Diskretion und der ständigen Angst ‚entdeckt‘ zu werden verdammen möchte“. Die selbstorganisierte queer-of-colour-Gruppe betont auch, dass in Ägypten mehr Fälle von Verfolgung sexueller Minderheiten gebe als das Gericht glaube. So warnt auch das deutsche Außenministerium davor, dass Behörden „Dating-Apps einsetzen, um LGBTI ausfindig zu machen“ und Homophobie in der Bevölkerung weit verbreitet sei.

Dem Verwaltungsgericht Oldenburg zufolge kann sich ein schwuler Pakistani in den Städten des Landes verstecken

Als besonders zynisch sieht Queeraspora die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, einem Pakistaner das Asyl zu verweigern. Dieses habe darauf hingewiesen, dass für eine Bestrafung nach pakistanischem Strafrecht ein „Beweis des Geschlechtsaktes zwingend erforderlich“ sei und „eine Anerkennung zur LBGT-Community allein“ nicht ausreiche, um eine Anerkennung als Flüchtling zu erreichen.

Außerdem gebe es dem Gericht zufolge eine „inländische Fluchtalternative“: „In den Städten Pakistans – vor allem in den Großstädten Faisalabad, Rawalpindi, Peshawar, Hyderabad oder Multan – leben potentielle Verfolgte aufgrund der dortigen Anonymität sicherer als anderorts“, so die Richter.

Diese Aussage verstoße „gegen die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“, ist „Rat&Tat entsetzt.Dass ihm in der Heimat außerdem die Ermordung durch den eigenen Vater droht, der von der Homosexualität seines Sohnes weiß, ignorierte das Gericht.

LGBT-Zentrum kritisiert „offensichtlich diskriminierende Begründungen“ der Behörden

Einem marokkanischen Flüchtling droht aufgrund der Dublin-Regeln die Abschiebung nach Spanien. Von dort aus dürfte er wieder in seine Heimat abgeschoben werden. „Die spanischen Behörden haben zwar angekündigt, Geflüchtete mit besonderem Fluchtgrund aufzunehmen, dies gilt aber nicht für LGBTIQ*-Personen“, so das Bremer Beratungszentrum.

„Wir werden unsere Klient*innen und Geschwister keineswegs dem sicheren Tod übergeben“, gibt sich Queeraspora kämpferisch, Auch „Rat&Tat“ will die Entscheidungen nicht so einfach akzeptieren: Es sei „unglaublich, (…) mit welchen offensichtlich diskriminierenden Begründungen queeren Geflüchteten der Schutz in Deutschland verweigert wird“, so die renommierte Beratungsstelle.

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