Donnerstag, 25. April 2024
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Wird schwules Paar von der Pensionsversicherung schikaniert?

Nach einem anonymen Brief kontrolliert die Versicherung einen langjährig berufsunfähigen Mann immer wieder

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Seit 15 Jahren ist der 51-jährige Alessandro F. in psychiatrischer Behandlung – mittlerweile bezieht er Pflegegeld der Stufe 3 und die Berufsunfähigkeitspension. Gepflegt wird er von seinem drei Jahre älteren Ehemann Harald. Doch nach einem anonymen Brief wird das Paar von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) „mit Nachuntersuchungen gequält“, wie die Tageszeitung Heute berichtet.

Rund um die Uhr muss Alessandro F. von seinem Mann gepflegt werden – doch nach 15 Jahren zweifelt die Versicherung

„Er verlässt sein Bett nur mehr ganz selten“, erzählt Harald F. der Zeitung über seinen Ehemann. Rund um die Uhr betreut er seinen Liebsten, der an schweren Depressionen leidet, verbunden mit Panikattacken, einem Tourette-Syndrom, Waschzwang und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Da er aufgrund dieser langen Leidensliste arbeitsunfähig ist, bezieht er eine Berufsunfähigkeitspension.

Bis jetzt gab es damit auch keine Probleme. Allerdings: „Im November 2018 hat die PVA ein anonymes Schreiben erhalten, in dem uns Simulation vorgeworfen wird. Seitdem wurden wir im Jänner, Februar und im Mai mit unbegründeten Nachuntersuchungen gequält. Das ist schikanös“, ist Harald F. verzweifelt.

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Nun klagt das Paar die Pensionsversicherung wegen Diskriminierung und Mobbing

Nachdem die für den Mai angesetzte Untersuchung aus Krankheitsgründen abgesagt werden musste, besteht die PVA auf einem Ersatztermin, „da es sich um einen komplexen, medizinischen Sachverhalt handelt und noch Untersuchungen in anderen Fachbereichen notwendig sind“, so die Begründung der Pensionsversicherung.

Nun wehren sich die beiden Männer. Harald F. hat gegen die PVA Klage wegen Diskriminierung und Mobbing eingereicht. „Mein Mandant hat aufgrund der Vorgangsweise der PVA einen psychischen Schaden erlitten. Er klagt auf 8.000 Euro Schmerzensgeld“, erklärt seine Anwältin Astrid Wagner.

Eine Stellungnahme der Pensionsversicherungsanstalt zu dem Sachverhalt liegt nicht vor.

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