Freitag, 29. März 2024
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Der Check zur EuroPride: So steht es um LGBTIQ-Rechte in Österreich

Ehe-Öffnung, Drittes Geschlecht und Diskriminierungsschutz: Hier können wir noch nachbessern

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Am morgigen 1. Juni startet in Wien die EuroPride – das größte Event der europäischen LGBTIQ-Community. Mehr als zwei Wochen lang stehen mehr als 50 Veranstaltungen auf dem Programm. Insgesamt werden mehr als eine Million Menschen erwartet. Die Bilder der feiernden Menschen werden um die Welt gehen, und auch die Situation sexueller Minderheiten ins Blickfeld rücken.

Trotz der Öffnung der Ehe durch den VfGH ist es noch immer keine Ehe für alle

Denn auch, wenn schwule und lesbische Paare seit fast einem halben Jahr in Österreich heiraten können – es gibt in der Alpenrepublik noch viel zu tun. Denn die Durchführungsbestimmungen für gleichgeschlechtliche Ehepaare haben durchaus ihre Tücken, weiß Moritz Yvon, Obmann der HOSI Wien.

„Der letzte Innenminister hat noch dafür gesorgt, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten können, wenn eine*r der beiden Partner*innen aus einem Land kommt, in dem das noch nicht geht“, so Yvon. Ein weiteres Beispiel haben die NEOS im Zuge des Europawahlkamps präsentiert: Ein schwules Ehepaar, das vor der Öffnung der Ehe in Luxemburg geheiratet hat, gilt in Österreich nur als verpartnert.

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Bei intergeschlechtlichen Menschen hat das Innenministerium ein VfGH-Urteil nur unzureichend umgesetzt

Auch sonst war der ehemalige Innenminister Herbert Kickl nicht gerade ein Förderer sexueller Minderheiten. „Er hat auch dafür gesorgt, dass intergeschlechtliche Menschen nur unter Schikanen ihr tatsächliches Geschlecht im Ausweis eintragen lassen können. Ich hoffe sehr, dass der neue Innenminister das korrigiert“, so Yvon.

Denn das Innenministerium hat eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum „Dritten Geschlecht“ nur unzureichend umgesetzt, erklärt Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitee Lamda (RKL). So hat das Innenministerium im Dezember 2018 angeordnet, dass nur „divers“ ein gültiger Eintrag wäre – und nicht etwa „inter“.

In dem Erlass ist auch festgelegt, dass das Geschlecht Neugeborener nur als „männlich“, „weiblich“ oder „offen“ eingetragen werden dürfe und der dritte Geschlechtseintrag nur dann zustehe, wenn sogenannte „VdG-Boards“ die Intersexualität bestätigen. „VdG“ steht dabei für „Variante der Geschlechtsentwicklung“ – und diese Gremien gibt es bis heute, ein halbes Jahr nach dem Erlass, nicht.

Durch ÖVP-Blockaden rutsche Österreich beim Diskriminierungsschutz immer weiter nach hinten

Auch beim Anti-Diskriminierungsschutz liegt Österreich im Vergleich mit anderen europäischen Staaten nicht gerade im Spitzenfeld: Derzeit sind Lesben und Schwule nur bei Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt, nicht aber beispielsweise bei Dienstleistungen. Damit ist es legal, ein schwules Paar nicht im Taxi mitzunehmen oder ihnen ein Hotelzimmer zu verwehren. Das gleiche Verhalten eines Dienstleisters aufgrund der Hautfarbe oder des Geschlechts wäre allerdings bereits seit 2004 nicht legal.

Das ärgert auch die Grüne Maria Vassilakou, scheidende Wiener Vizebürgermeisterin: „Die Bundesregierungen der vergangenen Jahre wollten das schlicht nicht umsetzen. Das ist beschämend“, erklärt sie. Sie fordert die neue Bundesregierung auf, das noch vor der Nationalratswahl zu ändern. Die Chancen dafür stehen allerdings schlecht: Gerade die ÖVP war die treibende Kraft, wenn es darum ging, das Levelling-up für sexuelle Minderheiten zu blockieren.

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