Donnerstag, 25. April 2024
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Drei Rechte quälen und töten schwulen Mann: Keine Verurteilung wegen Mordes

Die Richterin sah keinen homophoben Hintergrund der Tat

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Für Unverständnis sorgt ein Urteil am Landgericht Chemnitz: Drei Rechtsradikale, die im Jahr 2018 einen schwulen Mann getötet haben, wurden nicht wegen Mordes verurteilt, sondern nur wegen Totschlags. Damit blieb das Gericht unter der Strafe, die von der Staatsanwaltschaft für das Verbrechen gefordert wurde. Dass es sich um ein von Rechten verübtes Hassverbrechen handelt, wurde vom Gericht nicht so gesehen.

Christopher W. erlitt bei dem 20-minütigen Martyrium mehrere Gesichts- und Kopfverletzungen

Rund 20 Minuten dauerte das Martyrium von Christopher W. im April 2018: Der 27-Jährige wurde im sächsischen Aue von den drei Angeklagten zu Tode geprügelt. Die Rechtsmedizin stellte bei der Obduktion schwerste Gesichts- und Kopfverletzungen fest, die Aufzählung der Verletzungen durch die Rechtsmediziner füllt mehrere Seiten.

Acht Monate dauerte der Prozess gegen die drei Männer im Alter von 22 bis 27 Jahren. Geendet hat er mit Haftstrafen zwischen elf und 14 Jahren – wegen Totschlags. Der Staatsanwaltschaft hatte zumindest für Haupttäter Terence H. lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, begründet mit der Heimtücke der Tat. Doch die Vorsitzende Richterin Simone Herberger folgte dieser Argumentation nicht – auch wenn sie bestätigte, dass die Angeklagten ihr Opfer in menschenverachtender Weise getötet hatten. und bei ihrer Tat hemmungslos vorgegangen seien.

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Opferberatung kann das milde Urteil nicht verstehen

„Für uns ist an dem Urteil trotz der hohen Haftstrafen unerklärlich, dass das Gericht die Möglichkeit der Homophobie als niederen Beweggrund für die Tat überhaupt nicht berücksichtigt hat und dass daher die Täter wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt wurden “, sagt Andrea Hübler, Fachreferentin der Opferberatung bei der RAA Sachsen, gegenüber dem Tagesspiegel. Sie sieht ein „klares homophobes Tatmotiv“.

Nach Ansicht von Hübler teilen die Angeklagten außerdem eine rechte Gesinnung, ohne organisierte Nazis zu sein. Das belegten die Zeugenaussagen im Prozess. So hätten die drei Männer Musik rechtsextremer Bands gehört und einer von ihnen habe ein Hakenkreuz auf der Brust tätowiert. Auch die sächsische Polizei hatte den Fall als „rechts motiviertes Tötungsdelikt“ gemeldet.

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