Freitag, 29. März 2024
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Nationalrat einstimmig gegen „Homo-Heilungen“ für Minderjährige

Drei Jahre nach Malta soll diese schädliche Scharlatanerie bei uns verboten werden

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Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag ein Verbot von „Homo-Heilungen“ an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der vom SPÖ-Abgeordneten Mario Lindner gestellt wurde, ist im Plenum einstimmig angenommen worden. Bis daraus ein Bundesgesetz wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.

Die Bundesregierung soll dem Nationalrat unverzüglich ein Gesetz gegen Konversionstherapien vorlegen

Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, „unverzüglich dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Ausübung von Konversions- und ‚reparativen Therapieformen‘ an Minderjährigen verboten wird“, wie es im Entschließungsantrag heißt. Es sei ein völliger Schwachsinn zu glauben, sexuelle Orientierung umändern zu können, meinte Nikolas Scherak von den NEOS. Homosexualität sei keine Krankheit, hielt auch Gabriela Schwarz von der ÖVP unmissverständlich fest.

Seit Jahrzehnten zeigen Studien, dass solche Therapien höchst gefährlich sind: „Nach alledem blieb ich schwul, war aber dem Suizid nah“, zitierte Lindner in seiner Rede vor dem Nationalrat das Opfer einer solchen Therapie. Die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik hat sich deshalb gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin geschlossen gegen diese Praktiken ausgesprochen.

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Der erste wichtige Beschluss zum Schutz von sexuellen Minderheiten seit zehn Jahren

Für Lindner ist der Beschluss ein Meilenstein: „Zum ersten Mal seit der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft vor genau zehn Jahren hat die Politik heute einen weitreichenden Beschluss zum Schutz von LGBTIQ-Personen in Österreich getroffen“, freut er sich: „Mit dem heutigen Beschluss gehören all jene ekelhaften, schädlichen Praktiken endlich der Vergangenheit an, die versuchen etwas zu verändern, was nicht kaputt ist!“

Wie viele Minderjährige betroffen sind, ist unklar. Die deutsche Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht von mindestens 1.000 Opfern pro Jahr in unserem Nachbarland aus. Diese „Therapien“ geschehen oft in Familien und Kleingruppen, nicht nur durch Therapeuten, sondern auch durch Lebensberater, Coaches oder im Umfeld von Glaubensgemeinschaften – kaum ein Fall schafft es in die Öffentlichkeit.

Für Erwachsene werden die Therapien nicht verboten, auch bei Trans-Personen gibt es noch eine Lücke

Allerdings hat der Entschließungsantrag auch einige Lücken: So werden die umstrittenen Therapien für Erwachsene nicht verboten, und auch Transpersonen werden nicht gesondert erwähnt und damit besonders geschützt. Das hatten Experten immer wieder gefordert. Allerdings könnten entsprechende Regelungen im endgültigen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums noch zu finden sein.

Das erste Mal hatte Lindner den Entschließungsantrag im Dezember 2018 eingebracht, kurz nachdem die Praktiken des erzkonservativen Sexualkundevereins TeenSTAR an die Öffentlichkeit gedrungen sind.  Dieser soll internen Unterlagen zufolge Konversionstherapien durchaus offen gegenübergestanden sein. Allerdings verhinderte die Koalition aus ÖVP und FPÖ, dass im Nationalrat darüber abgestimmt wurde und versenkte den Antrag im Gesundheitsausschuss.

In Malta sind solche Therapien schon verboten, in Deutschland soll es bald ein Gesetz geben

Nach dem Bruch der Koalition im Zuge der Ibiza-Affäre versuchte es Lindner noch einmal: Mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ beschloss der Nationalrat einen Fristsetzungsantrag, mit dem das Plenum über den Antrag abstimmen kann, auch wenn er noch nicht im Gesundheitsausschuss debattiert wurde.

Das geschah am Dienstag – und der Erfolg gab Lindner Recht. In Malta sind solche Therapien an Minderjährigen schon seit 2016 verboten. In Deutschland plant der offen schwule Gesundheitsminister Jens Spahn von der konservativen CDU ebenfalls ein Verbot von Koversionstherapien. Dieses soll aber nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene gelten. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

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