Donnerstag, 25. April 2024
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Wegen LGBT-Diskriminierung: Russland erneut vom EGMR verurteilt

Dass Vereine sich nicht registrieren konnten, sei menschenrechtswidrig gewesen

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Am Dienstag wurde Russland von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg erneut wegen seiner Behandlung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten verurteilt: So hatte Russland zwischen 2006 und 2011 drei Gruppen, die sich für LGBT-Rechte einsetzen, die offizielle Registrierung als Verein verweigert – ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wie das Gericht nun befand.

LGBT-Gruppen konnten sich nicht amtlich registrieren lassen, weil sie die „moralischen Werte der Gesellschaft“ zerstörten

So hatten die Behörden den Gruppen „Rainbow House“ und „Movement for Marriage Equality“ aus St. Petersburg sowie „Pride House“, die ein solches bei de Olympischen Winterspielen in Sotschi errichten wollte, den Eintrag als Organisationen abgelehnt.

Die Begründungen dafür lauteten unter anderem, eine der Gruppen zerstöre die „moralischen Werte der Gesellschaft“. Außerdem habe ihr Handeln ein „Schrumpfen der Bevölkerung“ zur Folge und verletze die Rechte von Russen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen für anstößig halten, argumentierten die russischen Behörden.

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Das war nicht rechtens: Dass sich die Vereine nicht registrieren konnten, sei „inakzeptabel“, so der EGMR. Russland habe damit das Recht der Gruppen auf Versammlungsfreiheit verletzt und gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Drei der vier Gründer und Vorsitzender wurden diskriminiert, so das Gericht weiter. Russland muss deshalb Schadenersatz in der Gesamthöhe von umgerechnet 36.000 Euro zahlen.

Die Klage des umstrittenen russischen LGBT-Aktivisten Nikolai Alexejew wurde zurückgewiesen

Zurückgewiesen wurde hingegen die Klage des altgedienten und umstrittenen russischen LGBT-Aktivisten und früheren Moscow-Pride-Organisators Nikolai Alexejew. Weil er mit einem Urteil des EGMR aus dem Jahr 2018 nicht zufrieden war, hatte er im Internet Drohungen und Beleidigungen gegen Richter des EGMR verbreitet.

So rief er unter anderem dazu auf, das EGMR „in Brand zu stecken“ und veröffentlichte Bilder der Richter mit Aussagen wie „Alkoholiker“ oder „korrupt“. „Diese Aussagen haben die Grenzen normaler, staatsbürgerlicher und legitimer Kritik deutlich überschritten“, so das Gericht. Seine Klage sei deshalb unzulässig.

Das EGMR entscheidet auf der Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention, die offiziell von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats anerkannt wird.

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