Donnerstag, 18. April 2024
HomeGesundheitHIV/AidsDeutschland: Auch HIV-Positive dürfen Polizisten werden

Deutschland: Auch HIV-Positive dürfen Polizisten werden

Urteil gibt einem Bewerber Recht, der wegen seiner HIV-Infektion abgelehnt worden war

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Bahnbrechendes Gerichtsurteil in Deutschland: HIV-positive Bewerber dürfen nicht grundsätzlich vom Polizeidienst ausgeschlossen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag. Das Land Niedersachsen hat angekündigt, gegen das Urteil zu berufen.

Obwohl der Kläger nicht ansteckend ist, lehnte die Polizeiakademie seine Bewerbung ab

Der Kläger ist ein HIV-positiver Mann, dessen Viruslast unter der Nachweisgrenze liegt, der also selbst nicht ansteckend ist. Allerdings hatte die Polizeiakademie Niedersachsen seine Bewerbung als Polizeikommissar mit der Begründung abgelehnt, dass es „bei körperlichen Auseinandersetzungen zu blutenden Verletzungen beziehungsweise Blutkontakten kommen“ könne.

Deshalb sei der Mann für den Beruf ungeeignet – auch, wenn der Virus derzeit durch die antiretroviralen Medikamente nicht nachgewiesen werden könne. Die Infektionsgefahr bestehe alleine dadurch, dass der Mann das Virus in sich trage, argumentierte die Polizeiakademie.

- Werbung -

Für die Richter geht von dem Mann keine Gefahr für Kollegen und Bevölkerung aus

Das ließ das Mann so nicht gelten – er klagte im Oktober 2016 gegen die Ablehnung. Jetzt hat er einen wichtigen Teilsieg errungen: Auch für die Richter geht von dem Mann keine grundsätzliche Gefahr für Bürger und Kollegen aus. Außerdem werde er voraussichtlich bis zur gesetzlichen Altersgrenze, dem 62. Lebensjahr, den Anforderungen des Polizeivollzugsdiensts gesundheitlich gerecht werden.

Das Verwaltungsgericht Hannover macht also klar: HIV-Positive dürften also nicht aus Prinzip als Bewerber abgelehnt werden, vielmehr müsse man im Einzelfall entscheiden.

HIV-Experten begrüßen das bahnbrechende Urteil

Für HIV-Aktivisten ist das erstinstanzliche Urteil ein großer Fortschritt. „Es gibt keinen Grund, HIV-positive Menschen von welchen Berufslaufbahnen auch immer fernzuhalten“, erklärt Prof. Matthias Stoll, leitender Oberarzt an der Klinik für Immunologie und Rheumatologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und Vorstandsmitglied in der Aidshilfe Niedersachsen.

HIV sei eine gut zu behandelnde chronische Erkrankung. Patienten hätten unter konsequenter Therapie in der Regel eine ebenso hohe Lebenserwartung wie nicht Infizierte und seien nicht in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Außerdem könnten sie niemanden anstecken, wenn ihre Viruslast unter der Nachweisgrenze liege, ergänzt Stoll.

Das Land Niedersachsen will gegen das bahnbrechende Urteil berufen

Doch das Land Niedersachsen gibt sich noch nicht geschlagen. Seinem Anwalt zufolge werde man Berufung einlagen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Einen Vergleich lehnte das Land ab.

Auch der Kläger will das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung für Menschen mit HIV weiterführen: „Die Entscheidung ist ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung von Diskriminierung von Menschen mit HIV, die in den Polizeidienst wollen“, so sein Anwalt.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner