Donnerstag, 18. April 2024
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Männer-Paar angepöbelt: Ex-FPÖ-Funktionär wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Einer der beiden Männer und eine Bekannte wollen "Sieg-Heil!"-Ruf gehört haben

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Ein schwules Paar erregte einen ehemaligen FPÖ-Funktionär offenbar so sehr, dass er sich am Freitag vor dem Landesgericht Wien verantworten musste – wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung, wie der Kurier berichtet..

Als sich zwei Männer auf der Tanzfläche küssten, pöbelte der Ex-Politiker das Paar an und wurde ausfallend

Der Vorfall, der vor einem Schwurgericht verhandelt wurde, ereignete sich in der Nacht auf den 23. September des Vorjahres in einem gut gefüllten Lokal am Wiener Gürtel. Mitten drinnen: Markus Ripfl, ehemaliger Landesobmann des Rings Freiheitlicher Studenten und mittlerweile aus der Partei ausgeschlossener FPÖ-Gemeinderat in Orth an der Donau – und zwei junge Männer, die sich auf der Tanzfläche küssten.

Das irritierte Ripfl offenbar: „Ich habe plötzlich einen Stoß bekommen. Und dann hat er mich angepöbelt“, erinnert sich einer der beiden Männer. Eine Bekannte bestätigt: „Er hat gerade den anderen Mann geküsst, als er von Herrn Ripfl weggeschubst worden ist.“ 

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„Sieg heil“ oder „Saubeidl“? Auch die Geschworenen sind sich nicht einig

Unzweifelhaft gefallen ist dabei der Ausdruck „Scheiß-Schwuchtel“. Über das, was Ripfl den beiden Schwulen sonst noch zugerufen hat, herrscht Uneinigkeit. Der Betroffene und seine Bekannte sind sich vor Gericht sicher: Der Angeklagte habe dann auch „Sieg heil!“ gerufen. Der Angeklagte streitet das ab – er habe lediglich „Saubeidl“ gesagt.

„Das ist phonetisch ähnlich“, erklärte auch Ripfls Anwalt den Geschworenen. Sein Mandant habe sich nur geärgert, weil ihm die küssenden Männer den Weg versperrt hätten. Politisch beschreibt sich der Angeklagte vor Gericht übrigens als „Mitte rechts“: Er sei „patriotisch und heimatliebend. Aber auch sehr sozial“, erklärt er.

Was Markus Ripfl den schwulen Männern nachgerufen hat, da sind sich auch die Geschworenen nicht einig. Mit 3:5 Stimmen sprechen sie Ripfl vom Verdacht der Wiederbetätigung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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