Donnerstag, 25. April 2024
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Deutschland: Ein Jahr Haft für „Homo-Heiler“?

Vorschlag der zuständigen Kommission bleibt deutlich unter den Forderungen der SPD

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Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt „Konversionstherapien“ zu verbieten. Diese sollen Lesben und Schwule von ihrer sexuellen Orientierung „heilen“, richten dabei aber oft großen Schaden an. Nun gibt es den Abschlussbericht der vom Minister dafür eingesetzten Kommission.

„Es gibt keinen Grund mehr, ‚Konversionstherapien‘ in Deutschland länger zu dulden

„Der Abschlussbericht unserer Stiftung zeigt deutlich auf, dass es keinen Grund mehr gibt, sogenannte „Konversionstherapien“ in Deutschland noch länger zu dulden – diese Behandlungen gehören verboten“, gibt es von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ein eindeutiges Urteil. Die Pathologisierung und Diskriminierung gleichgeschlechtlich liebender Menschen müsse beendet werden, heißt es im Abschlussbericht weiter.

Und die Kommission geht auch noch einen Schritt weiter: „Auch die besondere Schutzwürdigkeit von trans- und intersexuellen Menschen muss vom Staat beachtet werden: Wir empfehlen ein Verbot aller Behandlungen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und der angeborenen Varianten der Geschlechtsentwicklung eines Menschen abzielen.“ Das würde auch ein Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei intersexuellen Kindern beinhalten.

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Haftstrafe für „Therapeuten“ sinnvoll – „aber nicht zu hoch“

Wer Konversionstherapien anbietet, sollte auch mit einer Haftstrafe belegt werden können – diese sollte allerdings „nicht zu hoch“ sein: „Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe halten wir für angemessen“, so die Kommission – einen eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch sieht die Kommission dafür nicht vor, eine entsprechende Bestimmung im Verbot der Therapien sollte der Stiftung zufolge reichen. Außerdem sollen verwaltungsrechtlich Strafen von mehreren Zehntausend Euro verhängt werden können.

Auch wer Konversionstherapien an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vermittelt, soll grundsätzlich bestraft werden, empfiehlt die Kommission. Vereinen, die das tun, solle die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

Die SPD forderte Anfang August noch bis zu fünf Jahren Haft

Mit dem Vorschlag, die mögliche Haftstrafe für „Homo-Heiler“ eher gering anzusetzen, stellt sich die Stiftung gegen eine Forderung des Koalitionspartners: Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, hatte Anfang August in einem eigenen Gesetzentwurf noch fünf Jahre Haft für diejenigen gefordert, die Minderjährigen eine „Konversionstherapie“ anbieten.

Außerdem fordert die Bundessstiftung, dass der Staat nach dem gesetzlichen Verbot der „Konversionstherapien“ mit einer groß angelegten Kampagne auf deren Gefahren aufmerksam machen soll, so Geschäftsführer Jörg Litwinschuh-Barthel. Notwendig seien auch eine anonyme Beratungsstelle für Eltern, Experten und Verbände, und ein zentrales Register der bereits strafrechtlich verfolgten „Therapeuten“.

Die Bundesstiftung war von Spahn damit beauftragt worden, nach einer Analyse die Vorbereitungen für ein Verbot der „Konversionstherapien“ zu treffen. Der Bericht gilt als Grundlage für das entsprechende Gesetz. Welche Bereiche davon aber wirklich umgesetzt werden, liegt beim Gesundheitsministerium.

Die Bundesstiftung geht davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen von diesen „Therapien“, die von seriösen Ärzten abgelehnt werden, betroffen sind.

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