Freitag, 29. März 2024
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Schwules Paar in Deutschland verheiratet – in Lustenau nicht

Ausländische Eheschließungen vor dem 1.1.2019 gelten in Österreich als Eingetragene Partnerschaften

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In Vorarlberg kämpft ein schwules Paar für die Anerkennung ihrer Ehe: Die beiden Männer haben nämlich am 21. September 2018 in Hamburg geheiratet. Weil Österreich die Ehe erst drei Monate später geöffnet hat, wird sie hier aber nur als Eingetragene Partnerschaft anerkannt, berichten die Vorarlberger Nachrichten.

Den derzeit gültigen Vorschriften zufolge hat das Paar drei Monate zu früh geheiratet

Kurz nach ihrer Eheschließung zogen der 70-jährige Hamburger Hartmut Rodewald und sein zwanzig Jahre jüngerer Ehemann Herbert in dessen Heimatstadt Lustenau. Doch als sie ihre Ehe am Standesamt der Vorarlberger Stadt registrieren lassen wollte, folgte eine unangenehme Überraschung.

„Gleichgeschlechtliche Ehen, die vor der geänderten Rechtslage im Ausland geschlossen wurden, können nur als eingetragene Partnerschaften anerkannt werden“, hieß es dort. „Der Lustenauer Standesbeamte hat uns vorgeschlagen, uns scheiden zu lassen, damit wir in Österreich wieder heiraten können“, ärgert sich Herbert Rodewald.

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Nun muss sich das Landesverwaltungsgericht mit der Rechtmäßigkeit dieser Vorgaben beschäftigen

Für das Ehepaar ist klar: „Das ist Diskriminierung!“ Mit Hilfe ihres Anwalts legten sie Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Am Mittwoch fand die Verhandlung statt. Für die zuständige Richterin Elisabeth Wischenbart handelt es sich bei dem Fall der beiden Männer um eine „spannende Geschichte und hochinteressante Rechtsfrage“.

Das Standesamt in Lustenau sieht sich hier an die Vorgaben des Innenministeriums gebunden. Demnach werden gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland vor dem 1. Jänner 2019 geschlossen wurden, werden der Mitteilung des Innenministeriums zufolge in Österreich nicht anerkannt. Für das unabhängige Landesverwaltungsgericht spielen die Vorgaben des Ministeriums übrigens keine Rolle.

Die Entscheidung der Richterin soll in den nächsten Tagen schriftlich ergehen

„Es ist wahrhaft traurig, dass wir, trotz der mehrfach klaren Worte des Verfassungsgerichtshofs, immer noch jeden Millimeter Diskriminierungsabbau vor den Gerichten hart erkämpfen müssen“, kommentierte der Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner die Richtlinien des Innenministeriums nach deren Erscheinen – nachgebessert wurden sie bis jetzt nicht.

Das kann jetzt auch den Paar in Vorarlberg zum Verhängnis werden. Denn bei einer Ehe können andere Bestimmungen im Pensions- und Erbrecht zum Tragen können als bei einer Eingetragenen Partnerschaft. Auch sonst gibt es noch einige erhebliche Unterschied. Das schriftliche Erkenntnis soll in den nächsten Tagen schriftlich an das Ehepaar ergehen.

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