Freitag, 29. März 2024
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Ministerium veröffentlicht Empfehlungen zu Intersexualität

Stärkung für Selbsthilfe, aber kein Verbot von Operationen an Kleinkindern

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Ohne öffentliche Bekanntmachung hat das Gesundheitsministerium bereits vor mehr als einem Monat seine „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ veröffentlicht. Das 95 Seiten starke Dokument wurde in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der intersexuellen Community erarbeitet. Dort werden die Empfehlungen aber nicht uneingeschränkt gelobt.

Ein Meilenstein im Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung – mit einigen Schwächen

Das Papier soll einen Meilenstein im Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) darstellen – was es prinzipiell auch tut. Der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ), die Plattform Intersex Österreich und die HOSI Salzburg waren an der Erstellung beteiligt. Sie sehen in dem endgültigen Papier die Realität recht gut abgebildet.

Lob für das Gesundheitsministerium gibt es von den Aktivistinnen und Aktivisten für die zumindest theoretische Anerkennung von Grundrechten für intergeschlechtliche Menschen. So werden in den Empfehlungen Selbsthilfe und Peerberatung gestärkt. „Es ist gut, dass das Gesundheitsministerium endlich begonnen hat, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Wir hoffen auf weitere Schritte und eine klarere Positionierung in der Zukunft“, erklärt Tobias Humer vom VIMÖ.

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Operationen an intersexuellen Kleinkindern werden nicht verboten

Kritisiert wird das Ministerium dafür, dass Variationen der Geschlechtsmerkmale nach wie vor als zu behandelndes Leiden eingestuft werden. Zwar sollen dementsprechende Operationen restriktiv handgehabt werden, eine definitive Absage an medizinisch nicht notwendige Behandlungen fehlt aber.

„Das Problem ist, dass sich die einzelnen Beiträge in dem Papier teilweise stark widersprechen. Im medizinischen Alltag können durch dieses Papier sehr unterschiedliche Therapiepläne gerechtfertigt werden. Es gibt keine Rechtssicherheit für die körperliche Autonomie von intergeschlechtlichen Menschen“, erklärt Eva Matt von der Plattform Intersex.

So werden diese umstrittenen Operationen auch weiterhin durchgeführt, vor allem bei Kindern, die dazu ihr Einverständnis nicht geben können. „Das  Durchschnittsalter für erste vaginale oder klitorale Operationen an intergeschlechtlichen Kindern beträgt zweieinhalb Jahre“, zitiert Gabriele Rothuber von der HOSI Salzburg aus einer Statistik der Europäischen Gesellschaft für pädiatrische Endokrinologie (ESPE).

„Seit zwanzig Jahren wird in medizinischen Leitlinien von einem restriktiven Umgang mit Operationen gesprochen und davon, Selbsthilfegruppen einzubeziehen. Leider müssen wir in der Peerberatung immer wieder feststellen, dass das in der Praxis auch 2019 noch nicht so angekommen ist“, ärgert sich deshalb Tinou Ponzer vom VIMÖ.

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