Mittwoch, 24. April 2024
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Deutschland: Bringt das Gesetz gegen „Homo-Heiler“ sogar Verschlechterungen?

Schwule Juristen kritisieren Gesetzesentwurf

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Letzte Woche hat der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn  von der CDU seinen Gesetzesentwurf zum Verbot der von Experten abgelehnten „Konversionstherapien“ vorgestellt. Doch dieser sei schlechter als der Status quo, kritisiert nun die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen (BASJ).

Formulierungen im Entwurf sind „unklar“, „gefährlich“ und sogar „völlig inakzeptabel“

In ihrer vier Seiten starken Stellungnahme, die dem Online-Portal queer.de vorliegt, unterstützt die Arbeitsgemeinschaft das Ziel des Gesetzes – nämlich „Therapien“ zur „Heilung“ von Homosexuellen zu verbieten. Mehrere Formulierungen im Gesetzesentwurf seien aber „unklar“, „gefährlich“ und sogar „völlig inakzeptabel“, so die schwulen Juristen.

In letzte Kategorie fällt demnach die Ausnahmeregelung für 16- bis 18-Jährige. An ihnen wären solche „Behandlungen“ zulässig, wenn der Betroffene über eine „erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt“, wie es im Entwurf des Gesundheitsministeriums heißt.

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Besonders die Regelung für 16- bis 18-Jährige sind für die Juristen ein Rückschritt

Für den Juristenverband ist diese Formulierung „schlechter als ein Verzicht auf jede gesetzliche Regelung“. Denn dadurch würde eine „besonders schutzbedürftige Altersgruppe schutzlos gestellt: Es würde zu entwürdigenden Verfahren kommen, in denen über die Einsichtsfähigkeit der Teenager gestritten werde, befürchten sie.

Dass das Verbot von „Konversionstherapien“ nur für Minderjährige gelte, wird von der BASJ ebenfalls scharf kritisiert. Auch Erwachsene müssten geschützt werden – diese „befinden sich in einer vergleichbaren Lage wie Minderjährige, nämlich in Abhängigkeit von den vorgeblichen Heilern“, so die Stellungnahme.

Zumindest die Altersgrenze für Verbote sollte angehoben werden

Sollten die „Behandlungen“ nicht generell verboten werden, fordern die schwulen Juristen, die Altersgrenze zumindest auf 26 Jahre anzuheben – denn ihrer Erfahrung nach sei „bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben“.

Mit ihrer Kritik ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen nicht alleine. Auch FDP, Linke und Grünen, die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, fordern Nachbesserungen im Spahn-Entwurf zum Verbot von „Konversionstherapien“. Anfang nächsten Jahres soll das Gesetz beschlossen werden.

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